Zeugin: Veterinäramtschef soll angeblich anderen die Kontrolle bei Wilke untersagt haben

Stand: 20.07.2026, 17:50 Uhr

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Einblick in die Produktion bei Wurst Wilke im Juni 2010. Foto: Elmar Schulten

Einblick in die Produktion bei Wurst Wilke im Juni 2010. © Elmar Schulten

Am sechsten von 14 geplanten Prozesstagen im Strafverfahren nach dem Wilke-Hygieneskandal ging es am Montag bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kassel ein weiteres Mal um mit Listerien und Salmonellen belastete Wurst.

Kassel/Twistetal – Auf dem Zeugenstuhl saß zum dritten Mal die Leiterin der sogenannten Task Force Lebensmittelsicherheit, die vom hessischen Sozialministerium beim RP Darmstadt eingerichtet wurde.

Dr. Beatrice Ladewig war Ende September 2019 mit ihren Kollegen vom RP Kassel und vom Veterinäramt des Landkreises Waldeck-Frankenberg nach Berndorf gekommen, um sich ein Bild vom Zustand der Produktionsstätten der Firma Wilke zu machen. „Unser Ziel war es festzustellen, was alles getan werden müsste, um die Produktion wieder aufzunehmen“, so die Zeugin auf Nachfrage eines Strafverteidigers. Von einer Strafanzeige wegen Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit sei da noch nicht die Rede gewesen.

Dennoch habe ein Jurist des Landkreises Waldeck-Frankenberg den Geschäftsführer des Unternehmens vorsorglich auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen. Dieser habe jedoch nicht auf die Anwesenheit seines Rechtsbeistands bestanden. Auf dem Rundgang durch die Produktionsstätten seien nach und nach immer mehr unhaltbare Zustände festgestellt worden. Unter anderem seien ihr Feuchtigkeitsschäden wie Schimmel an den Wänden aufgefallen.

Als die unhaltbaren hygienischen Zustände dann immer offensichtlicher wurden, habe sie die Gesichtsmaske abgenommen und festgestellt, dass es keinen Sinn mehr mache, beim Rundgang darauf zu achten, keine Verunreinigungen zu hinterlassen. Die Räumlichkeiten seien ohnehin schon völlig verunreinigt und nicht für die Fortsetzung der Lebensmittelproduktion geeignet gewesen.

Ein Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung beim Landkreis habe sie dann beiseite genommen und ihr gesagt, dass der damalige Leiter des Veterinäramts seit zwei Jahren verfügt habe, dass niemand anderes als er persönlich die Produktionsräume bei einer Kontrolle in Augenschein nehmen dürfe. Diesen Hinweis habe sie jedoch nicht weiterverfolgt, weil sie ausschließlich für die Feststellung der hygienischen Zustände zu diesem Zeitpunkt zuständig gewesen sei.

Als die Kontrolleure dann das Gebäude verlassen wollten, habe die Kriminalpolizei schon vor der Tür gestanden und niemanden mehr herausgelassen. Etwa 30 Minuten später habe sie zum ersten Mal den Rechtsbeistand des Hauptangeklagten wahrgenommen, so die Leiterin der Task Force Lebensmittelsicherheit. Sie könne nicht sagen, wer die Strafanzeige gestellt habe, versicherte sie auf Nachfrage der Verteidigung.

Ebensowenig wisse sie, wer ihren internen Bericht über die Feststellungen bei dem Rundgang später „an die Presse“ weitergegeben habe. Sie habe den Bericht für die Ministerin und deren Mitarbeiter verfasst und sei sehr verärgert gewesen, dass ihr Bericht mit allen Namen veröffentlicht worden sei.

Mehr als zwei Stunden lang beantwortete die Expertin für Lebensmittelhygiene Fragen der beiden Staatsanwältinnen und fünf Strafverteidiger zu Formulierungen in den Prüfberichten des TÜV-Süd zu Listerienfunden und Salmonellen in eingesandten Wurstproben.

Über die am ersten Prozesstag von der Verteidigung eingelegte Befangenheitsbeschwerde gegen die drei Berufsrichter und zwei Laienrichter der Wirtschaftsstrafkammer ist inzwischen entschieden. „Die zuständige Kammer hat den Antrag abgelehnt“, teilte der Vorsitzende Richter Dr. Mirko Schulte mit. Damit kann das Verfahren nun wie geplant am Mittwoch, 24. Juli, um 10 Uhr im Saal D130 des Landgerichts Kassel fortgesetzt werden.

Zwei Mediziner sollen dann ausführlich über die Krankheitsverläufe der möglicherweise nach Wurstverzehr verstorbenen Patienten aussagen. Möglich erscheint seit dem gestrigen Tag auch, dass der mitangeklagte Produktionsleiter und die stellvertretende Geschäftsführerin doch noch in persönlichen Stellungnahmen Teilgeständnisse ablegen.

Mehrere der ursprünglich geplanten Sitzungstermine wurden gestrichen, neue hinzugefügt. Das Verfahren könnte sich nun bis in den Oktober hinziehen.