Wildcampen in der Schweiz: So machst du es richtig und legal

Publiziert14. Juli 2026, 12:50

WandernWildcampen in der Schweiz: So machst du es richtig

Eine Nacht unter freiem Himmel verspricht Abenteuer und Natur pur. Wer sein Zelt aber ausserhalb der offiziellen Campingplätze aufschlägt, sollte die Regeln kennen.

Jasmin Steiger

Darum gehts

Mit dem Start der Sommerferien werden auch wieder häufiger Wanderungen unternommen. Dabei eine Nacht in der freien Natur zu verbringen, begeistert immer mehr die, die Ruhe und Freiheit suchen. Der Touring Club Schweiz (TCS) erinnert in einer Mitteilung vom Montag an die Regeln rund um das Wildcamping – also das Übernachten in einem Zelt, Van, Wohnmobil oder das Biwakieren ausserhalb der offiziellen Campinginfrastrukturen – in der Schweiz.

Ist Wildcampen in der Schweiz erlaubt?

Generell ist es nicht verboten, aber es herrschen viele Einschränkungen. Vor allem ist es von Kanton zu Kanton verschieden und die Gemeinden können zusätzliche Regeln festlegen. Am besten erkundigst du dich bei der Planung kurz vor Ort bei der jeweiligen Gemeinde oder bei der örtlichen Polizei. Wenn du auf einem Privatgrundstück übernachten möchtest, brauchst du dringend die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers. Oberhalb der Waldgrenze wird das Biwakieren in der Regel toleriert, solange die lokalen Vorschriften eingehalten werden und die Natur respektiert wird.

Was ist für dich das Schönste am Wildcampen in der Natur?

Die absolute Freiheit und Ruhe weit weg vom Alltag.

Das Gefühl von Abenteuer und Selbstständigkeit.

Die unberührte Natur hautnah erleben zu können.

Es ist eine günstige Möglichkeit, Ferien zu machen.

Ich habe es noch nie gemacht, aber es klingt spannend.

Das ist nichts für mich, ich brauche mehr Komfort.

Unter welchen Umständen ist das Wildcampen erlaubt?

Wenn es einzelne Übernachtungen sind, also nicht in Gruppen, und es sich um Biwakieren oder Übernachtungen in kleinen Zelten im Gebirge oberhalb der Waldgrenze handelt. Hier ist wichtig, dass tagsüber das Zelt wieder abgebaut wird. Ausserdem ist es erlaubt, wenn es auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Besitzers erfolgt oder wenn es sich um Not-Biwakieren handelt.

Wo ist es ausnahmslos verboten und wieso?

Verboten ist es in Schutzgebieten wie beispielsweise in eidgenössischen Jagdbanngebieten, Wildruhezonen, im Schweizerischen Nationalpark und anderen Naturschutzgebieten. Das Verbot dient in diesen Bereichen vor allem dem Schutz der Natur und Wildtiere sowie der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung.

imago/blickwinkel

Wie verhalte ich mich richtig?

Wer in der Natur übernachtet, trägt die Verantwortung für ihren Schutz. Der TCS rät, einen möglichst unauffälligen Platz zu wählen und die Ruhe der Wildtiere zu respektieren und Lärm sowie störendes Licht zu vermeiden. Vor allem in der Dämmerung und nachts. Bleibe auf den bestehenden Infrastrukturen wie Wegen, Feuerstellen, Alpgebäuden und Hütten. Achte darauf, dass keine Spuren von deinem Aufenthalt zurückbleiben. Also packe deinen Abfall – inklusive Essensresten – wieder ein und mach nur ein Feuer, wenn es in einem ausdrücklich zugelassenen Bereich erlaubt ist. Bei Trockenheit und Brandgefahr ist es verboten.

Im Allgemeinen gilt: Eine sorgfältige Vorbereitung ist unersetzlich. Am besten checkst du vorher die Wettervorhersagen und verzichtest bei Unwetter auf das Wildcampen. Schau, dass der gewählte Standort keine Naturgefahren aufweist, und meide Flussbetten, Lawinenzüge, steinschlaggefährdete Bereiche und besonders blitzgefährdete Standorte.

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Jasmin Steiger

Jasmin Steiger (jst) arbeitet seit 2026 für 20 Minuten. Sie arbeitet am Newsdesk und schreibt über verschiedenste Themen.

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