Wie viel Kreativität ist bei der Namenswahl erlaubt?

Von Mag. Carmen Thornton & Mag. Johannes Kautz

Der Fall: Vor Kurzem wurde wieder die Statistik der beliebtesten Vornamen veröffentlicht. Mit Emma und Noah haben sich wieder einmal zwei Favoriten durchgesetzt. Emma liegt seit Jahren regelmäßig im Spitzenfeld, Noah landete 2021 erstmals in den Top 10 und erreichte im Vorjahr schon Platz 3. Auch Klassiker wie Paul und Marie sind schon seit vielen Jahren vorne mit dabei. Zeitlos schön, finden die einen, langweilig die anderen. Die Namenswahl ist Geschmackssache. Doch manchmal übertreiben es die Eltern auch. Elon Musk wollte seinen Sohn X Æ A-12 nennen, das war selbst in den USA nicht möglich, in der Geburtsurkunde wurde nur die Schreibweise „X AE A-XII“ zugelassen. Ein anderer seiner Söhne, Tau Techno Mechanicus, kann sich zumindest damit trösten, dass es für ihn noch schlimmer hätte kommen können. Doch wo liegen eigentlich in Österreich die Grenzen bei der Namenswahl? Und wie viel Kreativität ist bei Unternehmensnamen erlaubt?

Sie:

Bei der Geburt des Kindes dürfen die Erziehungsberechtigten den Namen bestimmen. Beim Vornamen reicht dafür eine schriftliche Erklärung, die dem Standesamt mit der Geburtsanzeige vorzulegen ist. Sind die Eltern verheiratet, müssen sie sich einigen. Bei unehelichen Kindern hat in der Regel die Mutter die Obsorge und damit das Vorrecht bei der Namensgebung. Die Erklärung eines Elternteils ist aber ausreichend, wenn er versichert, dass der andere einverstanden ist. Auch wenn sich Eltern meistens einigen können, sorgt die Namenswahl manchmal für Diskussionen, vor allem, wenn auch die Verwandten glauben, ein Wörtchen mitreden zu müssen.

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Bei uns war die Namenswahl recht unspektakulär, wir haben uns bei den Vornamen unserer Kinder für zeitlose Klassiker entschieden. Wenn sie möchten, werden sie sich einen eigenen Namen machen. Viele Eltern bevorzugen aber einen ausgefallenen Namen. Und das Gesetz lässt ihnen dabei viele Freiheiten. Der erste Name muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen. Sonst gilt aber: Solange der Vorname gebräuchlich ist und nicht lächerlich oder anstößig wirkt, ist (fast) alles erlaubt.

Grenzen der Kreativität

Fantasiebezeichnungen oder kryptische Kreationen wie X Æ A-12 werden in Österreich hingegen nicht eingetragen. Bei Techno Mechanicus würde das Standesamt ebenfalls ein Veto einlegen. Und der Musiker Jermaine Jackson, der seinen Sohn Jermajesty (ein Wortspiel aus Jermaine und Majesty) nannte, oder der Schauspieler Jason Lee, dessen Sohn Pilot Inspektor heißt, hätten in Österreich mit Widerstand rechnen müssen. Auch Rambo, Schnucki, Rumpelstilzchen oder Godzilla wurden glücklicherweise noch nicht zugelassen. Ob das nur am Veto der Behörden oder auch an der Vernunft der Eltern liegt, ist nicht bekannt. Denn auch hierzulande scheint man es mit dem Kindeswohl nicht immer so genau zu nehmen. Fragwürdige Kreationen wie Axel Schweiß oder Hans Wurst sind keine Seltenheit. Und ein Blick in die Liste der bereits vergebenen Vornamen zeigt, dass sogar Namen wie Despot oder Napoleon schon durchgewunken wurden, auch Beowulf blieb kein Einzelfall. Wer hingegen Tarzan oder Sweety heißt, hat zumindest die Gewissheit, dass der Name in Österreich tatsächlich einzigartig ist.

Eine Frau im roten Kleid lehnt an einer Wand in einem Bürogebäude.

Carmen Thornton ist Rechtsanwältin in Wien.

©Thornton & Kautz Rechtsanwälte

Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die Eltern ausdrücken möchten, dass ihr Kind etwas Besonderes ist. Außerdem verändert sich die Namensgebung. Apple, Saint oder Psalm waren selbst in den USA bis vor einigen Jahren noch ziemlich ungewöhnlich, mittlerweile sind diese Namen aber dank prominenter Vorbilder recht weit verbreitet.

Problematisch ist es allerdings, wenn die Eltern versuchen, sich in ihren Kindern selbst zu verwirklichen. Das beginnt schon bei der Namenswahl. Denn letztlich müssen die Kinder mit der Entscheidung leben. Und der Name spielt auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung eine große Rolle. Was im Kleinkindalter süß oder lustig klingt, kann in der Schule zu Mobbing führen oder sich später als beruflicher Bremsklotz erweisen. Eltern, die besondere Befindlichkeiten haben, können ja beim zweiten Namen etwas kreativer sein und diesen dann als Rufnamen verwenden.

Namensänderung ab 14 Jahren

Die Kinder selbst haben zwar lange nichts mitzureden, müssen sich aber nicht ihr Leben lang mit einem unerwünschten Namen abfinden. Ab 14 können sie ohne Zustimmung der Eltern eine Namensänderung beantragen. Der erste österreichische Napoleon wird 2027 übrigens zehn.

Er:

Bei den Vornamen unserer Kinder hatten wir recht ähnliche Vorstellungen, der Familienname war schon eher ein Thema. So wie jedes andere Ehepaar haben auch wir uns vor der Hochzeit Gedanken gemacht, ob wir einen gemeinsamen Familiennamen führen möchten. Mein Nachname war offensichtlich nicht der Grund für Carmens Hochzeitswunsch und ist zugegebenermaßen auch nicht so der Renner. Trotzdem wollte ich ihn behalten, schließlich ist er Teil der Identität. Und natürlich konnte ich schlecht verlangen, dass Carmen ihren Hollywoodnamen für einen kauzigen Allerweltsnamen aufgibt. Also hat jeder seinen Namen behalten und wir mussten auch entscheiden, wie die Kinder heißen sollen.

Damals haben wir uns schnell geeinigt. Doch ein paar Jahre später, bei der Gründung der gemeinsamen Kanzlei, hat sich wieder die Frage gestellt: Welcher Name kommt zuerst? Carmen bekam schließlich den Vortritt. Und ich muss zugeben, das ist mir nicht leichtgefallen. Da wir verheiratet sind, konnte ich damit leben, sonst hätte ich es wohl nicht akzeptiert.

Fantasie statt Namensstreit

Wenn so etwas schon in einer Ehe zu Diskussionen führt, überrascht es nicht, dass manchmal sogar Unternehmensgründungen scheitern, weil die Gründer sich nicht auf einen Firmennamen einigen können. Nicht immer pfuscht hier nur das (meist männliche) Ego hinein, oft spielen auch sehr rationale Gründe eine Rolle. Als Namensgeber wird man besonders wahrgenommen, und der Bekanntheitsgrad ist ein entscheidender Faktor für den beruflichen und wirtschaftlichen Erfolg.

Ein Mann im Anzug lehnt an einer Wand in einem Bürogebäude.

Johannes Kautz ist Rechtsanwalt in Wien.

©Thornton & Kautz Rechtsanwälte

Ein guter Kompromiss ist oft eine Sach- oder Fantasiefirma. Bei den RechtsanwältInnen und anderen Freiberuflern gibt es zwar strengere Regeln, grundsätzlich muss der Name der Gesellschafter oder ein Hinweis auf den Unternehmensgegenstand aber nicht im Firmennamen enthalten sein. Man darf daher kreativ sein, solange die Bezeichnung ausreichend unterscheidungskräftig und nicht irreführend ist. Dem Einfallsreichtum sind jedoch Grenzen gesetzt, Bezeichnungen wie Profi-Handwerker oder Management-Kompetenz dürfen als Firmenname nur eingetragen werden, wenn sie bereits einen ausreichenden Bekanntheitsgrad (Verkehrsgeltung) erlangt haben. Daher scheiterte auch die Eintragung der karriere.at GmbH in ersten Anlauf vor dem OGH; erst, als die Plattform nach einigen Jahren sehr bekannt war, konnte der Name im Firmenbuch geändert werden. Sich einen Namen zu machen, erfordert eben auch Geduld.

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Doch die lohnt sich. Ein kreativer Firmenname mit hohem Wiedererkennungswert verhindert nicht nur Streit unter den GründerInnen, sondern kann auch zum Erfolgsfaktor für das Unternehmen werden. Und wenn ein Gesellschafter ausscheidet, lassen sich damit viele Probleme vermeiden. Denn bei einer Personenfirma stellt sich mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters immer die Frage, ob die Gesellschaft ihren Firmennamen weiterführen darf. Bei Personengesellschaften ist dafür die Zustimmung des ausscheidenden Gesellschafters notwendig. 

Wenn das Unternehmen stark mit diesem Namen verknüpft war, verliert es also einen Teil des Firmenwerts. Das kann man nur verhindern, indem man in den Gesellschaftsvertrag eine Regelung über die Firmenfortführung aufnimmt. Bei der GmbH kann sich der ausscheidende Gesellschafter hingegen nur dann gegen die Weiterverwendung seines Namens wehren, wenn er die Verwendung seines Namens von Anfang auf die Dauer seiner Gesellschaftereigenschaft beschränkt hat.