Verkäufer wirtschaftet in die eigene Tasche – Autohaus musste schließen
Stand: 14.07.2026, 18:01 Uhr
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Ein Angestellter aus Weyhe soll Fahrzeuge verkauft und Kaufpreise eingesteckt haben. Als die Taten aufflogen, blieben Forderungen beim Autohaus hängen. Das Gericht spricht von massivem Vertrauensmissbrauch.
Weyhe/Syke – Das Amtsgericht Syke hat diese Woche einen 42-jährigen Mann aus Weyhe zu zwei Jahren Haft auf vier Jahre Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Betrug, Urkundenfälschung, Unterschlagung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in sechs Fällen vorgeworfen. Die dabei verursachte Schadenssumme belief sich auf 256.200 Euro. Zur Verhandlung wurde der Angeklagte von der Polizei vorgeführt, da er an zwei vorherigen Terminen nicht erschienen war.
Von Mitte 2022 bis Mitte 2023 war der Angeklagte bei einem Autohaus in Stuhr als An- und Verkäufer angestellt. In diesem Zeitraum kaufte und verkaufte er diverse, zum Teil hochpreisige Fahrzeuge und behielt den Kaufpreis für sich. Zudem verkaufte er Fahrzeuge weiter, die ihm nicht gehörten, sondern lediglich zur Reparatur im Autohaus waren. Darüber hinaus fälschte er die Unterschrift des Firmeninhabers und ließ sich so über 30.000 Euro von der Bank auszahlen. In einem weiteren Fall kaufte er ein Fahrzeug, zahlte eine Summe an, verkaufte es aber sogleich an das Autohaus weiter und behielt den erzielten Kaufpreis für sich, ohne ihn an den ursprünglichen Verkäufer weiterzugeben. Durch diese Geschäfte bereicherte sich der Angeklagte insgesamt um über 250.000 Euro.
Das Geld verwendete der 42-Jährige nach eigenen Angaben, um seine hohen Schulden zu bezahlen, die sich durch Spielschulden, falsche Freunde und seinen Lebensstandard angehäuft hatten. Schuldeneintreiber bedrängten und setzten ihn unter Druck, um an ihr Geld zu kommen. Auch von ihm genutzte Fahrzeuge wurden zur Schuldentilgung eingesetzt.
Nachdem die Betrügereien aufgeflogen waren, zog sich der Angeklagte zurück. Auf das Autohaus hingegen kamen hohe Forderungen zu, die von den Inhabern nicht beglichen werden konnten, sodass sie es schließen mussten. Der Angeklagte lebt inzwischen von seiner Frau und seinen Kindern getrennt. In der Beweisaufnahme konnte er sich nur an wenige Einzelheiten erinnern. Das Inhaberehepaar des damaligen Autohauses sowie ein Ermittler der Polizei konnten dem Gericht wichtige Details zu den Fällen nennen.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme sah die Staatsanwaltschaft es als erwiesen an, dass der Angeklagte die vorgeworfenen Straftaten begangen hat – gestützt auf die Aussagen der Zeugen und die Einlassungen des Angeklagten. In ihrem Plädoyer forderte sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Verteidigung schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an und bat eindringlich darum, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Das Gericht verhängte schließlich eine zweijährige Freiheitsstrafe, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem werden dem Angeklagten 300 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt und ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Auch muss er sich einer Psychotherapie unterziehen. Zur Begründung des höheren Strafmaßes hob das Gericht die erhebliche Schwere der Schuld hervor und hielt dem Angeklagten vor Augen, dass er viel Vertrauen missbraucht und zerstört habe.