Vegane Ernährung in Haft: Gericht stärkt Anspruch von Gefangenen

Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand

Urteile der Woche

Stand: 25.07.2026 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.

von Immo Hesse, MDR AKTUELL

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Vegane Ernährung muss auch in Untersuchungshaft ermöglicht werden

Europäischer Gerichtshof (Az: 55299/20 und 31515/22)

Siggi Sielmann* ist in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Dort möchte er sich gern vegetarisch ernähren. Diesen Wunsch hat auch Theo Thormann in polizeilicher Untersuchungshaft. Beiden wird dies aus formalen Gründen nicht ermöglicht. Sie verlangen daraufhin, so schnell wie möglich Zugang zu erhalten zu einer vollständig vegetarischen Ernährung. Juristisch dagegen vorzugehen, gestaltet sich schwierig, da es in beiden Einrichtungen keine offizielle Festlegung dazu gibt.

Letztlich musste sich der Europäische Gerichtshof mit veganen Ernährungsgrundsätzen auseinandersetzen: "Die Gewissensfreiheit der beiden Männer ist hier nicht ausreichend respektiert worden. Denn beide Einrichtungen haben den Wunsch nach veganer Ernährung nicht angemessen berücksichtigt. Zum anderen haben die betreffenden Stellen niemals eine formelle Entscheidung darüber getroffen, sodass es den Klägern verwehrt blieb, mit juristischen Beschwerden dagegen vorzugehen."

Der eine Kläger erhält 12.000 Euro Schadenersatz, der andere 4.000 Euro plus 10.000 Euro für Sachkosten.

Hinterbliebenengeld für Enkel nur bei besonders enger Bindung

Oberlandesgerichts Schleswig (Az: 7 U 81/25)

Die Großeltern von Sinus Sinecke* sind bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Der zum Zeitpunkt des Verfahrens 36-jährige Enkel verlangt für den Verlust jedes Großelternteils ein Hinterbliebenengeld in Höhe von jeweils 5.000 Euro. Zur Begründung führt er an, dass er seit seiner Kindheit eine besonders enge Beziehung zu seinen Großeltern gehabt habe.

Diese Bindung habe bis zu deren Tod fortbestanden. Das Verhältnis sei auch enger gewesen als zu den Eltern. Der Verlust habe bei ihm erhebliches seelisches Leid ausgelöst. Er denke regelmäßig an die Gespräche mit den Großeltern, erinnere sich an deren Stimmen und besuche deren Grab bis heute häufig. Steht ihm das Hinterbliebenengeld zu?

Am Oberlandesgericht Schleswig entschied man so: "Die persönliche Anhörung des Klägers und die Vernehmung seiner Mutter ergab, dass ein regelmäßiger Kontakt des Enkels zu den Großeltern bestand und dass diese ihn auch emotional unterstützt haben. Dies belegt eine gute und intakte Großeltern-Enkel-Beziehung. Eine darüber hinausgehende besondere Verbundenheit, wie etwa bei engen Familienbeziehungen, konnte aber nicht festgestellt werden."

Ein Hinterbliebenengeld wird hier nicht gezahlt. Anders verhält es sich, wenn Enkel ganz oder teilweise bei den Großeltern aufwachsen.

Kasse muss Kosten wegen möglicher Lepraerkrankung in Brasilien nicht tragen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az: L 16 KR 221/26 BER)

Bei Sandra Salzbach* wurde im Herbst 2023 in Brasilien eine Lepraerkrankung diagnostiziert. Bei ihrer Krankenkasse beantragt sie die Übernahme der Kosten für die Medikamente. Später möchte sie auch die Kosten für die Behandlung per Telemedizin erstattet haben. Die Krankenkasse lehnt ab, weil es mit Brasilien keine zwischenstaatliche Regelung für die Sozialversicherung gibt. Einen Anspruch auf Krankenbehandlung während ihres Aufenthalts dort gebe es nicht.

Am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied man so: "Ein Anspruch auf Krankenbehandlung besteht grundsätzlich nur innerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Im Ausland können telemedizinische Leistungen lediglich in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Das gilt, wenn die Behandlung nur außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraums möglich ist. Diese Voraussetzung war hier aber nicht erfüllt."

Die Kosten werden hier nicht erstattet.

Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Eine Garderobe in einer Kita. Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand Ein schwarzer Kleinwagen der Marke Renault steht am Straßenrand und unter dem PKW ist ein großer Ölfleck Ein Flugzeug startet vor einem Sonnenuntergang mit grauen Wolken.

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Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand Ein Junge spielt ein Spiel auf seinem Smartphone.

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Symbolbild: Junge Autofahrerin mit Nissan auf einer Bundesstraße unterwegs, 02.05.2026 Eine junge Frau faehrt einen Pkw des Herstellers Nissan auf einer Bundesstraße.   Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand

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Stecker in einer Steckdose Mann schüttelt Gläser mit frischer Sahne Geldmünzen und ein Sparschwein Geldmünzen und ein Sparschwein Eine Frau verfolgt auf einem Tablet den Aktienkurs.

Sparen mit Aktien

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