Urteil: FPÖ darf DÖW nicht „pseudowissenschaftlich“ nennen
Online seit heute, 17.48 Uhr
Die FPÖ darf das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) doch nicht „pseudowissenschaftlich“ nennen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab heute einer „außerordentlichen Revision“ des DÖW gegen entsprechende Entscheide des Handelsgerichts sowie des Oberlandesgerichts Wien recht. Die FPÖ muss entsprechende Äußerungen unterlassen, einen Widerruf veröffentlichen und dem DÖW die Verfahrenskosten ersetzen.
Der Rechtsstreit schwelt seit rund eineinhalb Jahren. Das DÖW war im August 2023 vom Innenministerium mit der Erstellung des Rechtsextremismusberichts beauftragt worden, der erste Bericht wurde im Jänner 2025 vorgelegt.
Die Freiheitlichen kritisierten den Auftrag der damaligen türkis-grünen Regierung an das DÖW von Anfang an scharf – in einer Aussendung bezeichnete Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer im Sommer 2023 das DÖW als „ideologisch geprägte pseudowissenschaftliche Institution“.
Am selben Tag wurde laut dem OLG-Urteil auch auf der FPÖ-Website ein Beitrag veröffentlicht, in dem von einem „Staatsauftrag“ an ein „pseudowissenschaftliches Institut“ die Rede war, wogegen das DÖW mit einer Klage auf Unterlassung und Widerruf reagierte.
FPÖ bekam in erster und zweiter Instanz recht
Die Klage des DÖW wurde im Februar 2025 vom Handelsgericht Wien abgewiesen. In weiterer Folge wurde auch die Berufung beim OLG abgewiesen. Der OGH gab dem DÖW nun aber doch recht. In seiner – der APA vorliegenden – Entscheidung vom 30. Juni hält der OGH fest, dass für die Behauptung der FPÖ „keine, auch keine ‚schmale‘ Tatsachengrundlage“ bestehe.
Die Aussage könne daher auch nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden, vielmehr werden die Ehre und der wissenschaftliche gute Ruf des DÖW damit beeinträchtigt.
„Ich freue mich sehr, dass der OGH nun endgültig bestätigt hat, dass wissenschaftsfeindliche Angriffe wie dieser keine ‚Werturteile‘ sind, sondern das, was sie sind: falsche Tatsachenbehauptungen“, kommentierte Andreas Kranebitter, Wissenschaftlicher Leiter des DÖW, das Urteil in einer Aussendung.
Das aktuelle OGH-Urteil widerlege damit auch ein Urteil aus den 1990er Jahren, das ein Autor der rechtsextremen „Aula“ in Berufung auf die Meinungsfreiheit in Teilen gewonnen hatte. „Ihre liebste Lüge gegen uns ist damit tot“, sagte Kranebitter.