Tod nach Schlag mit Kugelhantel: Bundesgerichtshof soll Urteil prüfen

Stand: 24.07.2026, 06:30 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision eines 45-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen ab. Schuld daran war das elektronische Postfach.

Der Bundesgerichtshof wird sich mit dem tödlichen Schlag mit einer Kugelhantel in Göttingen befassen. Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Göttingens eingelegt. (Symbolbild) ©  Uli DECK/DPA

Ein 48-Jähriger schlug einen Bekannten mit einer Zehn-Kilo-Hantel gegen den Kopf – das Opfer starb. Die Verteidigung legte Revision gegen das Urteil ein.

Göttingen – Ein Tötungsdelikt im Göttinger Stadtteil Grone wird jetzt auch noch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Das Landgericht Göttingen hatte im Juni einen 48-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September vergangenen Jahres einen 52-jährigen Bekannten in seiner Wohnung im Stadtteil Grone durch einen Schlag mit einer Kugelhantel gegen den Kopf getötet hat. Das Opfer verstarb an massiven Schädelverletzungen.

Tod durch Schlag mit Kugelhantel gegen den Kopf: Fall aus Göttingen geht vor den Bundesgerichtshof

Wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte, hat die Verteidigerin des 48-Jährigen inzwischen Revision gegen das Urteil eingelegt. Der zuständige BGH-Senat muss nun prüfen, ob das Urteil irgendwelche Rechtsfehler aufweist.

Die Verteidigerin hatte am Ende des Prozesses auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren plädiert. Das Gericht war in diesem Punkt ihrem Antrag gefolgt. Die Revision wendet sich daher nicht gegen das Strafmaß, sondern vor allem gegen die rechtliche Einstufung der Tat. Das Gericht hatte den Schlag mit der Kugelhantel als Totschlag gewertet. Nach Ansicht der Verteidigerin handelte es sich jedoch um eine Körperverletzung mit Todesfolge.

Rechtsanwältin Anthea Pitschel hatte außerdem geltend gemacht, dass die Steuerungsfähigkeit ihres Mandanten zur Tatzeit erheblich vermindert gewesen sei. Die Richter waren dagegen zu dem Schluss gekommen, dass keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vorgelegen habe. Sie bescheinigten dem Angeklagten zudem einen bedingten Tötungsvorsatz. Der Schlag sei hochgefährlich gewesen. Es sei ein erheblicher Kraftaufwand nötig gewesen, um die Zehn-Kilo-Hantel hochzuheben und damit gegen den Kopf des 52-Jährigen zu schlagen.

Männer waren in Streit geraten

Die beiden Männer hatten sich erst einen Tag vor der Tat kennengelernt, als der aus Kasachstan stammende 48-Jährige frühmorgens an einer Tankstelle Alkohol-Nachschub besorgen wollte. Dort kam er mit dem 52-Jährigen ins Gespräch. Dieser war dann mit in die Wohnung des Angeklagten gekommen. Dort sollen sie später miteinander in Streit geraten sein. Worum es dabei ging, blieb unklar.