Soldatin der Bundeswehr: „Mein Sohn erkannte mich quasi nicht mehr“
Der diesmalige Gast im Abendblatt-Podcast ist eine Soldatin. Gesina D. (33) ist Oberfeldwebel und lebt in Bonn. Und ja, es heißt Oberfeldwebel und nicht Oberfeldwebelin. Die militärischen Dienstgrade werden nicht gegendert, allerdings wird die Anrede etwa durch „Frau Oberfeldwebel“ ergänzt. „Die Bundeswehr legt großen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betont Gesina D. Gerade bei der Bundeswehr gibt es oft Versetzungen zu anderen Standorten. „Je höher der Dienstgrad, desto mehr Versetzungen gibt es.“ Seit 2022 ist sie gewählte Gleichstellungsbeauftragte für 5000 Soldatinnen und Soldaten, wobei sie es eher mit männlichen Soldaten zu tun hat. Bislang sind lediglich 13 Prozent der Truppe weiblich, die Tendenz ist jedoch steigend. Gesina D. gehört beim Militär der Teilstreitkraft Cyber- und Informationsraum an; neben Heer, Luftwaffe und Marine ist das die jüngste der vier Teilstreitkräfte.
„Ich bin seit 2017 bei der Bundeswehr“, berichtet Gesina D. „Zuvor war ich in der Altenpflege und in der Gastronomie tätig.“ Beides habe sie jedoch nicht erfüllt. Sie wollte noch eine weitere Ausbildung absolvieren und stieß auf die Möglichkeiten bei der Bundeswehr. Den Schritt dorthin hat sie nicht bereut. Im Gegenteil: Sie fühlt sich dort sehr gut aufgehoben, verbunden mit dem für sie wichtigen Gefühl, „etwas für unser Land leisten zu können“. Gesina D. hat drei Kinder von drei Männern. Der älteste Sohn ist 13 Jahre alt, die anderen beiden sind sechs und zwei Jahre alt. Sie hat sehr früh, mit 19 Jahren, geheiratet. Im Nachhinein würde sie selbstreflektiert sagen, sie habe sich zur Hochzeit drängen lassen. Der damalige Mann vertrat ein Frauenbild, das ihr nicht entsprach: „Ich fühlte mich sehr eingeengt. Er wollte, dass ich putze und zu Hause bleibe.“ Nach der Trennung kam es schnell zu einem Entfremdungsprozess.
Wenn Eltern Feinde werden: Es gibt für jedes Ende einen Neuanfang
Der Vater machte ihr, der angehenden Soldatin, die sich zu Beginn ihrer neuen Ausbildung naturgemäß an unterschiedlichen Standorten aufhielt, „das Leben schwer. Er war kaum bereit, sich mal flexibel auf meine Mobilität einzustellen.“ Sie musste oft „quer durch Deutschland zu Lehrgängen fahren“. Dies wurde ihr vor Gericht dahingehend negativ ausgelegt, sie würde sich zu wenig um ihr Kind kümmern. Das führte wiederum dazu, dass ihr oft nur ein begleiteter, einstündiger Umgang erlaubt wurde, der vom Vater zudem häufig kurzfristig unter Vorwänden abgesagt wurde.
Durch die Unregelmäßigkeiten „erkannte mich mein Sohn quasi nicht mehr“. Die Mutter entschloss sich schließlich dazu, den Kontakt zum Kind vorerst abzubrechen, um den Sohn zur Ruhe kommen zu lassen. „Er weiß, dass er mich jederzeit sehen könnte. Zu den Großeltern hat er regelmäßigen Kontakt.“ Gegenüber dem destruktiven Verhalten des Vaters fühlte sie sich „super machtlos“.
Das Wechselmodell über 500 Kilometer ist schwer umsetzbar
Nach der Trennung von dem Vater des mittleren Sohnes merkte sie nach und nach, „auch im dienstlichen Kontext“, dass das Thema Eltern-Kind-Entfremdung eben kein Einzelfall ist, sondern viel mehr Menschen betrifft, als sie früher dachte. Zunächst praktizierten sie das Wechselmodell – über eine Distanz von 500 Kilometern zwischen zwei Bundesländern und zudem zwischen zwei verschiedenen Kitas. Dieser Sohn zog dann dauerhaft zu seinem Vater; dieses Hin und Her hätte ihn sonst zerrissen.
„Ich habe dann einen ganzen Jahresplan entwickelt“, damit der Vater und sie Planungssicherheit hätten. Aber das elaborierte Vorhaben wurde vom Vater abgelehnt. „Er lässt überhaupt nicht mit sich reden.“ Warum verhält dieser Mann sich derart unkooperativ? „Aus verletztem Stolz, weil ich ihn verlassen habe, und weil er nicht sieht, dass seine Herangehensweise falsch ist.“ Dächte er anders, müsste er ja selbstkritisch mit sich umgehen. Ihren Sohn hat sie alle vier Wochen bei sich.
Gesina D.: Nur bei besonders verfahrenen Fällen sollte man vor Gericht gehen
Gesina D. vertritt die Auffassung: Kinder aus Trennungen brauchen Mutter und Vater. Ihr jetziger Mann, mit dem sie den jüngsten Sohn hat, ist ebenfalls Soldat und hat deswegen Verständnis dafür, dass „wir immer sehr gut organisiert sein müssen“. Und die Bundeswehr „macht viel für Familien. Wenn ein Partner eine Tagung besuchen muss, kann das Kind mitgenommen werden und die Bundeswehr kommt zum Beispiel für eine Tagesmutter auf.“ Da der jetzige Vater eine höherrangige Stellung innehat, ist auch er viel unterwegs, und das Paar muss sich immer sehr exakt abstimmen, wer wann wo ist und dass der Sohn auf jeden Fall in väterlicher oder mütterlicher Obhut ist.
In ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte begegnet sie immer wieder Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung. Dabei muss sie sich „neutral verhalten“ und will nicht Pro oder Contra Partei ergreifen. Da sie selbst Erfahrungen mit Entfremdung gemacht hat, hat sie jedoch einen anderen, klareren Blick. Nur bei besonders verfahrenen Fällen rät Gesina D. dazu, vor Gericht zu gehen. Zunächst empfiehlt sie den Rat suchenden Soldatinnen und Soldaten kooperative Gespräche statt Konfrontation. Sie unterstreicht immer die positive Bedeutung von Mediationen.
Wenn Eltern Feinde werden: „Jeder Fall wiegt schwer, ob nun ein Vater oder eine Mutter betroffen ist“
Was sie nachdenklich stimmt, sind die oft so unterschiedlichen und nicht immer durchsichtigen Rollen, die Jugendämter spielen. Ihr Eindruck ist etwa: Regionen- oder bundesländerübergreifend werden die Betroffenen oft mit grundverschiedenen Maßstäben, Vorgehensweisen, Konzepten oder Methoden konfrontiert, die sich von Jugendamt zu Jugendamt häufig widersprechen. Gewisse bundesweite Vereinheitlichungen würde sie unbedingt befürworten.
Gelernt hat sie in ihrer Zeit als Gleichstellungsbeauftragte, dass das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung auch stärker in die Politik hineingetragen werden müsse. Gesina D. empfindet es als wichtig, über erzwungenen Kontaktabbruch mehr öffentlich zu sprechen, als dies bislang der Fall ist. „Jeder Fall wiegt schwer, ob nun ein Vater oder eine Mutter betroffen ist.“ Sie selbst versucht stets, ihre optimistische Grundhaltung zum Leben beizubehalten und „positiv zu denken“. Gerade wenn sie sieht, dass sich ihr sechsjähriger und ihr zweijähriger Sohn so gut verstehen.
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Mehr Menschen sollten sich mit Eltern-Kind-Entfremdung auseinanderzusetzen
„Das Kinderzimmer des Sechsjährigen habe ich bis heute nicht verändert“, sagt die Soldatin. Sie habe es noch nicht übers Herz gebracht, irgendetwas daraus auszusortieren. „Es ist noch genauso wie zu dem Zeitpunkt, als er zum Vater gezogen ist.“ In den Abendblatt-Podcast ist sie gekommen, weil sie ihren persönlichen Beitrag dazu leisten möchte, mehr Menschen dazu zu bewegen, sich mit Eltern-Kind-Entfremdung auseinanderzusetzen.

Gerade in ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte der Bundeswehr sieht sie sich in der Pflicht, in gebotener Neutralität und mit obligatorischer Verschwiegenheitspflicht dafür einzustehen, dass getrennte Mütter und Väter mit höchster Rücksicht auf ihre gemeinsamen Kinder agieren. Von Mauern des Schweigens, ewiger Streitlust oder gar offener Feindseligkeit zwischen Elternteilen hält Oberfeldwebel Gesina D. überhaupt nichts. Wie formuliert es Antoine de Saint-Exupéry in „Der kleine Prinz“: „Es wird immer eine andere Gelegenheit geben, für einen anderen Freund, eine andere Liebe, eine neue Kraft. Für jedes Ende gibt es immer einen Neuanfang.“