Online-Missbrauch von Kindern: Dobrindt fordert Datenspeicherung
Die Fallzahlen von Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen sind im Jahr 2025 in vielen Bereichen gestiegen, weil die Taten immer häufiger online begangen werden. Das geht aus dem heute vorgestellten Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ hervor. So gibt es bei den Straftaten mit jugendpornographischen Inhalten und bei sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt neue Höchstwerte im Jahr 2025. Von 2021 bis 2025 haben sich die Fälle mehr als verdoppelt. Auch die Zahl der Tatverdächtigen stieg um 15,4 Prozent, wobei 84 Prozent der Tatverdächtigen Deutsche waren, und 16 Prozent nicht-deutsch. Unter den nicht-deutschen Tatverdächtigen sind Syrer und Afghanen nach der Erkenntnis des Bundesinnenministeriums in der Mehrheit. Durch die Digitalisierung und die technologische Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) verändern sich Tatbegehungsweisen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der das Lagebild mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, in Berlin präsentierte, verwies darauf, dass die Zahlen nur das Hellfeld, also die angezeigten Delikte abbilden. Das Dunkelfeld sei mindestens noch einmal so hoch. „Die hohen Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zeigen: Wir müssen unsere Kinder noch besser schützen – besonders in der digitalen Welt“, so Dobrindt.
Dobrindt fordert mehr Datenspeicherung
Täter dürften sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen. „Im Kampf gegen diese widerwärtigen Straftaten brauchen unsere Sicherheitsbehörden wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung – um Täter zu identifizieren, konsequent zu verfolgen und aktiven Missbrauch zu beenden“, forderte der Bundesinnenminister. Vor allem bei neuem Material sei es eher möglich, noch aktive Fälle des sexuellen Missbrauchs aufzudecken, sagte Dobrindt. Außerdem warb der Innenminister für die Etablierung einer europäischen Missbrauchsbeauftragtenstelle.
BKA-Präsident Holger Münch berichtete, dass das NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise im Jahr 2025 übermittelt hat. Durch die seit Anfang April 2026 gültige Regelungslage sei nun eine Lücke bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornographischen Inhalten sowie Cybergrooming in der EU entstanden. Die aktuellen Bestrebungen der EU, diese Lücke zu schließen, begrüße das BKA ausdrücklich.
Gleichzeitig sei es unbedingt erforderlich, bis zum erneuten Auslaufen der kommenden Interimslösung im April 2028 mit der CSA-Verordnung (Child Sexual Abuse Regulation) künftig eine dauerhafte Regelung zu schaffen. Ansonsten werde die Chance vertan, Täter zu stoppen und weiteres Leid zu verhindern. In etwa 45 Prozent gebe es eine Vorbeziehung. Häufig würden Beziehungen über Gaming, also Computerspiele angebahnt. Oft gäben Täter Anweisungen für einen sexuellen Missbrauch im Ausland, vor allem auf den Philippinen. In zehn Prozent der Fälle von digital angebahnten Beziehungen komme es zu realen Treffen.
Sextortion und Cybergrooming nehmen drastisch zu
70 Prozent der Treffen führten dann wirklich zu sexuellem Missbrauch. Deshalb müssten Jugendliche vor Cybergrooming geschützt und Sextortion als eigene Sexualstraftat erfasst werden, forderte die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch, Kerstin Claus. „Das Bundeslagebild kann das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt, der Jugendliche im Netz tagtäglich ausgesetzt sind, nicht ansatzweise abbilden“, gab sie zu bedenken.
Sextortion (sexuelle Ausbeutung durch intime Bilder) nehme drastisch zu und Cybergrooming treffe fast jeden Dritten zwischen 14 und 17 Jahren, sei aber bislang nicht strafbar, sagte Claus. Was nicht strafbar sei, werde nicht gezählt, und was nicht gezählt werde, werde nicht bekämpft. Jugendliche gerieten sehr leicht in einen Strudel von Scham und Verzweiflung. Beim Kummertelefon mache Sextortion inzwischen fünf Prozent der Beratungsfälle aus, berichtete Claus.
Die Fallzahlen von sexuellen Missbrauchshandlungen an Minderjährigen zeigen im Berichtsjahr 2025 einen Anstieg auf 17.126 Fälle bei Kindern (2024: 16.354) sowie auf 1239 Fälle bei Jugendlichen (2024: 1191). Insgesamt sind 20.051 minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs geworden (2024: 19.344). In mehr als der Hälfte der Fälle bestand eine Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern.
Die Taten wurden hauptsächlich von allein handelnden männlichen Tatverdächtigen begangen. Der Anteil an Delikten, die online stattfinden, wächst (Hands-Off-Straftaten). So sind beispielsweise sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt mit 4861 Fällen um 16,5 Prozent gegenüber 2024 gestiegen. Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornographischen Inhalten sind 2025 abermals leicht gesunken. Dennoch bleibt die Zahl mit 41.677 Fällen auf hohem Niveau.
Im Unterschied dazu erreichten Straftaten in Verbindung mit jugendpornographischen Inhalten im Jahr 2025 einen weiteren Höchstwert (11.515 Fälle, ein Plus von 19,9 Prozent). Minderjährige machen jeweils etwa die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Sie sind häufig dem Phänomen der „Selbstfilmenden“ zuzurechnen und leiten kinder- und jugendpornographische Inhalte unbedacht weiter.