Schulze über deutschen CSD-Attentäter: „Ich möchte solche Menschen hier nicht leben haben“

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze hat nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day erklärt, er wolle Menschen, die Deutschland ablehnten, nicht im Land leben haben. „Ich möchte solche Menschen hier nicht in Deutschland leben haben“, sagte der CDU-Politiker am Montag im Deutschlandfunk.

Schulze bezog sich auf den mutmaßlichen Attentäter, der in Deutschland geboren wurde und deutscher Staatsbürger war. Auf den Hinweis des Moderators, dass dieser deshalb nicht abgeschoben werden könne, sagte Schulze: „Ja, richtig.“ Es gehe jedoch nicht nur um Abschiebungen.

Schulze stellt Zugehörigkeit infrage

Welche konkrete Konsequenz er stattdessen fordert, ließ Schulze offen. Es reiche ihm nicht, darauf zu verweisen, dass ein Täter in Deutschland geboren sei, wenn dieser „alles, was Deutschland ausmacht“, ablehne. Der Mann habe deutsche Staatsbürger töten wollen.

Am Samstagabend fuhr der 21 Jahre alte Abdul Ballout am Rande des Berliner CSD mutmaßlich gezielt in eine Menschenmenge und griff anschließend weitere Menschen mit einer Stichwaffe an. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Ballout, ein deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund, wurde später bei einem Polizeieinsatz, unter bis jetzt nicht völlig geklärten Umständen, erschossen. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Motiv aus.

Mit seinen Äußerungen übernimmt Schulze wenige Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September eine Rhetorik, wie sie bislang vor allem von der AfD bekannt ist. Der CDU-Spitzenkandidat stellt die Zugehörigkeit eines deutschen Staatsbürgers zum Land infrage, ohne zu benennen, welche rechtlich mögliche Konsequenz daraus folgen soll.

Nicht akzeptabel, „einer Religion komplett nachzugehen“

Schulze kündigte an, das Thema während des Vorsitzes Sachsen-Anhalts in der Ministerpräsidentenkonferenz aufzugreifen. Das Land übernimmt den Vorsitz im Oktober. Es müsse eine andere Diskussion darüber geführt werden, wie der Staat mit Menschen umgehe, die sich radikalisierten und die deutsche Gesellschaft ablehnten.

Auf Nachfrage des Deutschlandfunks nannte Schulze Änderungen im Strafrecht als einen möglichen Ansatz. Er stellte infrage, weshalb der Tatverdächtige trotz seiner Vorgeschichte auf freiem Fuß gewesen sei. Über Haft und Strafmaß entschieden jedoch Gerichte, räumte Schulze ein.

Zugleich verband der Ministerpräsident die Radikalisierung des Tatverdächtigen mehrfach mit dessen Religion und den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Es sei nicht akzeptabel, wenn deutsche Staatsbürger das eigene Land vollständig ablehnten und „einer Religion komplett nachgehen“, in der sie sich radikalisiert hätten. Eine konkrete rechtliche Maßnahme gegen deutsche Staatsbürger, die nach seiner Auffassung nicht in Deutschland leben sollten, benannte Schulze auch nach mehreren Nachfragen nicht.

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