Rente mit 63 vor dem Aus: Diesen Jahrgang trifft es als Erster – und die Zeit läuft
Rentenkommission empfiehlt Abschaffung der „Rente mit 63“ – diesen Jahrgang trifft es zuerst
Stand: 22.07.2026, 13:33 Uhr
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Die „Rente mit 63“ soll noch im Jahr 2026 abgeschafft werden. Welcher Jahrgang als Erster betroffen sein könnte und was das konkret bedeutet.
Berlin – Jahrzehntelang gearbeitet, gezahlt, geplant – und jetzt das. Wer auf die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren gesetzt hat, muss jetzt genau hinschauen: Die Politik will diese sogenannte „Rente mit 63“ abschaffen. Und für einen bestimmten Jahrgang wird es besonders eng.

Die Rentenkommission hat im Juni 2026 ihre Empfehlungen vorgelegt. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – umgangssprachlich „Rente mit 63“, faktisch heute ab 64,5 Jahren möglich – soll komplett wegfallen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben bereits angekündigt, die Empfehlungen vollständig und noch 2026 in einem großen Gesetzespaket umzusetzen. Beschlossen ist bislang aber noch nichts: kein Gesetzentwurf, kein Kabinettsbeschluss, kein Stichtag.
Rente mit 63 soll abgeschafft werden – dieser Jahrgang könnte als erster länger arbeiten
Wann die Änderung konkret greift, hängt vom sogenannten Vertrauensschutz ab – einem verfassungsrechtlichen Prinzip, das Menschen kurz vor dem Rentenalter schützt. Als Maßstab gilt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004: Damals befand das Gericht, dass ein Vorlauf von mindestens fünf Jahren „noch ausreichend“ sei, damit Versicherte ihre Lebensplanung anpassen können, wie das Portal ihre-vorsorge.de der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erläutert.
Wenn die Reform 2026 beschlossen wird und diese Fünf-Jahres-Logik gilt, könnte die Abschaffung frühestens ab 2032 wirken. Wer bis spätestens 2031 seine 45 Versicherungsjahre voll hat und die nötige Altersgrenze erreicht, dürfte noch nach altem Recht in Rente gehen. Der Jahrgang 1966 wird 2031 genau 65 Jahre alt; er könnte damit gerade noch auf der sicheren Seite liegen. Beim Jahrgang 1967 sieht es anders aus: Er wird erst 2032 die Altersgrenze von 65 Jahren erreichen – genau dann, wenn die Abschaffung möglicherweise greift.
Rentenkommission empfiehlt Ende der Rente mit 63 – Uneinigkeit in der Koalition
Wie lang die Übergangsfrist der Renten-Reform ausfällt, ist noch offen und politisch heftig umstritten. SPD-Rentenexperte Bernd Rützel fordert längere Fristen: „Wer heute 55 ist, muss sich darauf verlassen, dass er mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen kann, wenn er seine 45 Versicherungsjahre voll hat“, zitiert ihn das ZDF. Seine Parteikollegin Annika Klose, die selbst in der Rentenkommission saß, hält Übergangsfristen von zwei bis fünf Jahren für denkbar. „Wenn Menschen ihr Leben danach ausgerichtet haben, kann man ihnen nicht kurz vor knapp die Tür vor der Nase zumachen.“
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Wer seine Rente konkret plant, sollte seine aktuelle Rentenauskunft der DRV prüfen und aufbewahren. Wer bereits Altersteilzeit- oder Vorruhestandsverträge abgeschlossen hat, sollte diese Dokumente sichern – sie können den Vertrauensschutz im Einzelfall stärken. Klar ist: Wer 1967 oder später geboren wurde, sollte seine Ruhestandsplanung nicht mehr fest auf die abschlagsfreie Frührente stützen. (Quellen: ihre-vorsorge.de, DRV, ZDF) (kiba)