Nach Druck der Gas-Lobby: EU-Kommission rät von Strafen bei Methan-Verstößen ab

Die EU will für weniger klimaschädliche Methan-Emissionen im Energiesektor sorgen. Trotzdem empfiehlt sie, Strafen bei Regelverstößen auszusetzen.

Tanks und Rohrleitungen im Ölhafen Rostock.
Tanks und Rohrleitungen im Ölhafen Rostock: Bei Förderung und Transport von Öl und Gas entweicht oft Methan

Foto: Bernd Wüstneck/dpa

dpa | Nach erheblichem Druck der US-Gaslobby will die EU-Kommission die Durchsetzung von Klimaschutzvorschriften in der Öl- und Gasindustrie vorübergehend abschwächen. Konkret empfiehlt die Behörde den Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. Nationale Gerichte sind nach Angaben der EU-Kommission bei Streitfällen verpflichtet, solche Empfehlungen zu berücksichtigen.

Methan ist ein hochwirksames Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht etwa in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie. Seit 2024 sind in der EU Regeln in Kraft, die für weniger Methan-Emissionen aus dem Energiesektor sorgen sollen.

Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge auch nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt. In der Verordnung wird auch festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Regeln für Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung einführen müssen. Die meisten Staaten haben das laut EU-Kommission bisher nicht gemacht.

EU-Kommission verweist auf Nahost-Konflikt

Unternehmen könnten deshalb nicht einschätzen, wie hoch die Risiken bei der Beschaffung potenziell nicht konformen Erdöls und Erdgases seien. Die Vorschriften an sich bleiben in Kraft, wie die Brüsseler Behörde betonte – in den Jahren 2027 bis 2029 soll es aber keine Folgen für Unternehmen haben, dagegen zu verstoßen.

Die EU-Kommission begründet das auch mit der Situation im Nahen Osten, die rund 20 Prozent der weltweiten Handelsströme für Flüssigerdgas (LNG) sowie etwa 20 Prozent des weltweiten Ölverbrauchs beeinträchtigten. Es sei unklar, wie lange die Krise andauern werde.

Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives ordnete die Empfehlungen der EU-Kommission als „Schadensbegrenzung“ ein. „Sie hat die Bedenken von Regierungen innerhalb und außerhalb der EU berücksichtigt, zugleich aber erkannt, dass ein Nachgeben gegenüber internationalem Druck als Zeichen von Schwäche gewertet würde und die Autorität der EU über die Regeln ihres eigenen Binnenmarkts untergraben könnte.“ Sie habe daran festgehalten, die Gesetzgebung nicht erneut aufzuschnüren. Durch das Aussetzen der Sanktionen büße die Verordnung aber ihre Durchsetzungskraft teilweise ein.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte besonders die Empfehlung der Behörde dazu, wie nachvollzogen werden können soll, dass Importe den Anforderungen entsprechen. Sie forderte zudem die Einführung klarer Qualitätsstandards und -kontrollen. „Wenn die Kommission nicht nachbessert und einen klaren Pfad zu realen Emissionsminderungen in allen wichtigen Exportregionen schafft, wird diese Verordnung ihr Ziel verfehlen – und ausgerechnet jene belohnen, die am längsten gegen sie lobbyiert haben“, kommentierte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

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