Mit axtartigem Gerät zum Spielplatz: Drei Deutsche bedrohen türkische Staatsangehörige: „Die sollten sich bloß schleichen“

Stand: 15.07.2026, 06:30 Uhr

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Das Tragen eines Doktortitels beschäftigt Justitia.

Das Gericht behandelte einen Vorfall im Tölzer Taubenloch von vor einem Jahr. (Symbolbild). © David-Wolfgang Ebener/dpa

Drei Männer marschierten bewaffnet zu einem Spielplatz in Bad Tölz, um dort für Ruhe zu sorgen. Eines der Opfer leidet heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Bad Tölz – Ein Großaufgebot der Polizei sorgte in der Nacht zum 6. Juli 2025 im Tölzer Taubenloch für Aufsehen. Eine mutmaßlich fremdenfeindlich motivierte Attacke am dortigen Spielplatz hatte 15 Beamte von den Polizeiinspektionen Bad Tölz, Geretsried, Penzberg und Wolfratshausen sowie der Zentralen Einsatzdienststelle Murnau auf den Plan gerufen. Fast genau ein Jahr später hatte der Einsatz für einen Tölzer (46), dessen Sohn (26) sowie einen Wackersberger (40) ein Nachspiel vor Gericht.

Man darf das Recht nicht selbst in die Hand nehmen

Laut Anklageschrift sollen die drei Deutschen, bewaffnet mit einer Axt, kurz vor Mitternacht zum Spielplatz marschiert sein, um dort für Ruhe zu sorgen. Dabei sollen sie vier türkische Staatsangehörige bedroht und rassistisch beleidigt haben. „Verpisst euch, Ausländer“, soll der älteste Angeklagte gebrüllt haben. Per Strafbefehl waren der Tölzer (wegen Beleidigung und Nötigung) sowie die beiden Mittäter (wegen Nötigung) zu Geldstrafen verurteilt worden. Dagegen legten sie Einspruch ein, weshalb der Vorfall öffentlich verhandelt wurde – beobachtet von einem Dutzend Frauen und Männern, die einem Aufruf der Beratungsstelle B.U.D. gefolgt waren, um einem Opfer solidarisch zur Seite zu stehen.

Beratungsstelle B.U.D. begleitet Prozess

Der Hauptangeklagte berichtete von Lärm, dem die Anwohner nahe dem Taubenloch-Spielplatz seit „Wochen, Monaten, Jahren“ ausgesetzt seien. „Da ist Gebrüll, Musik in alle Richtungen – unerträglich“, klagte der 46-Jährige. So auch in jener Nacht, als er Kollegen zum Grillen eingeladen hatte. Als der Grillabend sich dem Ende neigte, schallte wieder laute Musik aus dem Taubenloch. „Dann bin ich da runter“, so der Handwerker – mit 2,4 Promille und einem Sappie (einer Art Spitzhacke) in der Hand; einer der Angegriffenen hatte das Gerät im Dunkeln für eine Axt gehalten. Die zwei Mitangeklagten gestanden, ebenfalls solche Werkzeuge mitgenommen zu haben. „Ich wollte denen nichts tun, die sollten sich bloß schleichen“, erklärte der 46-Jährige und beteuerte: „Ausländerfeindliche Sprüche sind keine gefallen.“ Die Aktion hatte den gewünschten Erfolg. „Dann haben‘s z‘ammpackelt und san fort.“

Angeklagte zeigen sich reuig

Im Nachhinein „tät ich’s nicht nochmal machen“, zeigte sich der Angeklagte reuig, ebenso wie seine beiden Mitläufer. Alle drei entschuldigten sich bei den Geschädigten. Er habe „nie gedacht, was das für Ausmaße annimmt“, so der Tölzer. Eines der Opfer leidet offenbar an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Tiefer thematisiert wurde dies nicht mehr, weil dem jungen Mann erspart blieb, vor Gericht das Schreckensszenario nochmal erzählen zu müssen. Nachdem zwei Polizisten sowie ein Security-Mitarbeiter ausgesagt hatten und sich einer der Geschädigten bereits auf den Zeugenstuhl gesetzt hatte, zogen sich die Verfahrensbeteiligten auf Wunsch der Verteidigung zu einem Rechtsgespräch zurück.

Das Ergebnis: Dem Vorschlag von Rechtsanwalt Jost Hartman-Hilter, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, kamen Staatsanwalt und Richter nicht nach. Daraufhin zogen die beiden älteren Angeklagten (mit Zustimmung des Staatsanwalts) ihre Einsprüche zurück und akzeptierten, die im Strafbefehl ausgewiesenen Geldstrafen. Der 46-Jährige muss somit wegen Beleidigung und Nötigung 90 Tagessätze à 50 Euro zahlen, insgesamt 4500 Euro; der 40-Jährige kommt, weil lediglich wegen Nötigung verurteilt, mit 3000 Euro (60 Tagessätze) davon.

Tat ausländerfeindlich motiviert?

Der jüngste Angeklagte beschränkte seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen, also die Höhe der Strafe, konkret die Anzahl der Tagessätze. Der Student ist für den Beruf, den er ergreifen will, auf eine waffenrechtliche Erlaubnis angewiesen, wie Rechtsanwalt Benjamin Manhart erläuterte. Diese werde ihm aber verwehrt, bliebe es bei den im Strafbefehl ausgewiesenen 60 Tagessätzen. Daran hielt der Staatsanwalt in seinem Antrag zwar fest („Wir können keine Selbstjustiz tolerieren, schon gar nicht, wenn sie ausländerfeindlich motiviert ist“), Richter Helmut Berger verurteilte den Wackersberger jedoch nur zu 55 Tagessätzen zu je 25 Euro (insgesamt 1375 Euro).

„Dass die Opfer nicht wieder aussagen müssen, ist hoch anzurechnen“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er machte aber sehr deutlich: „Man darf das Recht nicht selbst in die Hand nehmen. Und dann noch mit solchen Geräten, das schaut nicht lustig aus. Ich möchte da nicht in der Haut der Opfer stecken.“ Das Urteil ist rechtskräftig.