Tesla-Probefahrt in Schaffhausen: Beifahrer wegen Raserei verurteilt
Publiziert17. Juli 2026, 17:39
SchaffhausenMit 133 km/h durch 50er-Zone: Beifahrer für Probefahrt verurteilt
Die Videos der Kinder wurden einem Tesla-Verkäufer zum Verhängnis. Weil er den Fahrer bei einer Probefahrt zu Vollgas animierte, wird er vom Bundesgericht schuldig gesprochen.

Darum gehts
- Erstmals seit Einführung des Raserartikels im Strassenverkehrsgesetz 2013 wird ein Beifahrer wegen Raserei verurteilt.
- Ein Tesla-Verkäufer hatte bei einer Probefahrt in Schaffhausen-Herblingen den Fahrer zum Beschleunigen animiert; der Tacho zeigte 133 km/h in einer 50er-Zone an.
- Das Bundesgericht bestätigte die Schaffhauser Urteile: Der Verkäufer habe die Tat aktiv gefördert und erhalte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten.
«Iehr chönd de Fuess voll abedrucke» und «Voll abe»: Mit solchen Aufforderungen soll ein Tesla-Verkäufer laut«Tages-Anzeiger» vor neun Jahren einen potenziellen Käufer während einer Probefahrt angefeuert haben. Eigentlich wollte dieser nur eine Probefahrt mit dem Tesla. Stattdessen raste er mit bis zu 133km/h durch eine 50er-Zone im Schaffhauser Quartier Herblingen.
Auf der Rückbank sassen seine drei Kinder – das jüngste noch im Kindersitz –, die die rasante Fahrt mit dem Handy filmten. Kurz darauf wurden sie von der Polizei gestoppt. Neun Jahre später sorgt aber nicht der Fahrer vor Gericht für die grosse Überraschung, sondern der Mann auf dem Beifahrersitz. So etwas gab es seit der Verankerung des sogenannten Raserdelikt-Artikels im Strassenverkehrsgesetz 2013 noch nie.
Er schaltete den «Ludicrous»-Modus ein
Der Beifahrer war der Tesla-Verkäufer, der die Probefahrt begleitete. Die Videos der Kinder zeigen laut dem «Tages-Anzeiger», wie er den Fahrer immer wieder zum stärkeren Beschleunigen animierte. Vor der letzten Beschleunigung schaltete er zudem den «Ludicrous»-Modus ein, der die maximale Leistung des Elektroautos freigibt. Wenige Sekunden später zeigte der Tacho 133 km/h an.
Diese Aufnahmen werden ihm jetzt zum Verhängnis. Nachdem sich die Schaffhauser Justiz mit dem Fall beschäftigte, kam er schlussendlich bis vors Bundesgericht in Lausanne. Das bestätigt nun die Urteile der Schaffhauser Gerichte: Der Verkäufer hat sich der Raserei schuldig gemacht – obwohl er gar nicht am Steuer sass. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Er muss also erst ins Gefängnis, wenn er in der Probezeit straffällig werden sollte.
Er habe den Tacho nicht gesehen
Für das höchste Gericht war entscheidend, dass der Verkäufer die gefährliche Fahrt nicht nur tolerierte, sondern aktiv gefördert habe. Mit seinen Anfeuerungen und dem Einschalten des leistungsstärksten Fahrmodus habe er einen wesentlichen Beitrag zur Tat geleistet, heisst es.
Der Verkäufer wehrte sich mit der Aussage, er habe lediglich die Beschleunigung des Tesla demonstrieren wollen. Ausserdem hätte er den Tacho von seinem Sitz aus nicht sehen können.
Bemerkenswert ist auch, dass der Fahrer selbst glimpflicher davonkam als sein Beifahrer. Er wurde lediglich wegen einer groben Verkehrsregelverletzung verurteilt. Das Gericht glaubte ihm, dass er wegen der extremen Beschleunigung des Tesla die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit unterschätzt habe. Dem Verkäufer hingegen attestierten die Richter Vorsatz – und machten damit klar: Verantwortung endet nicht zwingend am Lenkrad.
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Jasmin Steiger (jst) arbeitet seit 2026 für 20 Minuten. Sie arbeitet am Newsdesk und schreibt über verschiedenste Themen.
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