Mehr Eigenanteil, weniger Leistungen: Die GKV-Reform zeigt, wohin die Reise geht
Stand: 22.07.2026, 19:00 Uhr
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Die GKV-Reform ist beschlossen. Für Versicherte dürfte sie erst der Beginn weiterer Veränderungen sein.
München – Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem finanziellem Druck. Steigende Behandlungskosten, der demografische Wandel und eine alternde Bevölkerung verschärfen die Finanzprobleme seit Jahren. Mit der nun beschlossenen GKV-Finanzreform reagiert die Bundesregierung auf das aktuelle Defizit und will den weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge bremsen.
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Das Gesetz enthält Einsparungen bei Krankenkassen, Ärzten, Krankenhäusern und der Pharmaindustrie. Gleichzeitig werden Versicherte an mehreren Stellen stärker beteiligt. Die Reform dürfte allerdings kaum den Schlusspunkt der Entwicklung markieren.

Zahlreiche Gesundheitsökonomen und Krankenkassen gehen davon aus, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auch in den kommenden Jahren weiteren Anpassungsbedarf mit sich bringen wird. Die aktuellen Maßnahmen zeigen deshalb vor allem die Richtung, in die sich das System entwickelt: höhere Eigenbeteiligungen, eine stärkere Konzentration auf die Grundversorgung und mehr Eigenverantwortung der Versicherten.
Höhere Eigenbeteiligung bei mehreren Leistungen
Eine der unmittelbarsten Änderungen betrifft die gesetzlichen Zuzahlungen. Für verschreibungspflichtige Medikamente steigt die gesetzliche Eigenbeteiligung künftig auf 7,50 bis 15 Euro je Verordnung. Bislang lag sie zwischen 5 und 10 Euro. Wer dauerhaft Medikamente benötigt, wird diese Änderung im Alltag unmittelbar spüren.
Auch beim Zahnersatz sinkt der befundbezogene Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Künftig werden grundsätzlich nur noch 50 Prozent der Regelversorgung übernommen. Bislang waren es 60 Prozent. Wer sich für hochwertigen Zahnersatz entscheidet, muss einen entsprechend höheren Eigenanteil einkalkulieren.
Homöopathische Leistungen gehören künftig grundsätzlich nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Außerdem wird die Kostenübernahme für die Hautkrebsvorsorge ohne konkrete Symptome überprüft. Gerade beim Zahnersatz zeigt sich eine Entwicklung, die bereits seit Jahren zu beobachten ist.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zunehmend eine Grundversorgung. Komfort- und Mehrleistungen müssen Versicherte selbst finanzieren. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung kann dieses finanzielle Risiko deutlich reduzieren und hohe Eigenanteile auffangen.
Familienversicherung und Beiträge werden neu geregelt
Auch bei der Familienversicherung gibt es Änderungen. Ab 2028 wird für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner ein zusätzlicher Beitragszuschlag von 2,5 Prozent eingeführt. Ausgenommen bleiben unter anderem Eltern minderjähriger Kinder, pflegende Angehörige, Rentner sowie Menschen mit Erwerbsminderung.
Für Gutverdiener steigt zusätzlich die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 um weitere 300 Euro pro Monat. Dadurch werden auf einen größeren Einkommensanteil Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Parallel erhöht der Bund seine Zuschüsse für versicherungsfremde Leistungen, um die Finanzierung der Krankenkassen zu stabilisieren.
Ob diese Maßnahmen dauerhaft ausreichen, bleibt offen. Krankenkassen weisen bereits darauf hin, dass Rücklagen wieder aufgebaut werden müssen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben im Gesundheitswesen seit Jahren schneller als die Einnahmen. Dadurch bleibt der Reformdruck bestehen.
Änderungen bei Ärzten und Krankmeldungen
Die Reform betrifft auch die medizinische Versorgung. Vor bestimmten Knieoperationen wird künftig verpflichtend eine zweite ärztliche Meinung eingeholt. Dadurch sollen unnötige Eingriffe vermieden werden. Neu eingeführt wird außerdem die Teilkrankschreibung.
Beschäftigte können künftig mit einer Arbeitsfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden. Das eröffnet flexiblere Lösungen zwischen vollständiger Arbeitsfähigkeit und vollständiger Krankschreibung. Gleichzeitig werden Vergütungssteigerungen für Ärzte und Krankenhäuser begrenzt.
Die zusätzlichen Honorare für offene Sprechstunden entfallen. Die Bundesregierung erwartet dadurch Einsparungen im Gesundheitssystem, ohne die medizinische Versorgung grundsätzlich einzuschränken.
Krankenkassen müssen ebenfalls sparen
Das Sparpaket richtet sich nicht ausschließlich an Versicherte. Verwaltungs- und Werbeausgaben der Krankenkassen werden begrenzt. Gleichzeitig werden Hersteller von Arzneimitteln sowie weitere Akteure des Gesundheitswesens stärker an den Einsparungen beteiligt. Eine weitere Änderung betrifft die Kommunikation der Krankenkassen.
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags müssen Versicherte künftig nicht mehr aktiv von ihrer Krankenkasse informiert werden. Verbraucherschützer sehen dadurch das Sonderkündigungsrecht faktisch geschwächt, weil Beitragserhöhungen leichter übersehen werden können. Wer den Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse regelmäßig überprüft, kann weiterhin zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Private Gesundheitsvorsorge gewinnt weiter an Bedeutung
Die Reform zeigt deutlich, wohin sich das Gesundheitssystem entwickelt. Die gesetzliche Krankenversicherung konzentriert sich zunehmend auf die medizinische Grundversorgung. Eigenbeteiligungen steigen und einzelne Leistungen werden reduziert oder vollständig gestrichen. Dadurch wächst die Bedeutung privater Gesundheitsvorsorge.
Eine Zahnzusatzversicherung kann höhere Eigenanteile beim Zahnersatz auffangen. Eine ambulante oder stationäre Krankenzusatzversicherung verbessert den Leistungsumfang über die GKV hinaus. Für Arbeitnehmer und Selbstständige bleibt außerdem das Krankentagegeld ein zentraler Baustein, um Einkommensverluste bei längerer Krankheit aufzufangen.
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt das bisherige Nettoeinkommen nur teilweise. Auch die private Krankenversicherung wird durch die Reform erneut stärker in den Fokus rücken.
Für Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beamte und zahlreiche Selbstständige bietet sie weiterhin die Möglichkeit, umfangreichere Leistungen zu vereinbaren. Voraussetzung bleibt eine sorgfältige Tarifauswahl, da sich die Leistungen je nach Versicherer deutlich unterscheiden.
Die Reform dürfte erst der Anfang sein
Die GKV-Reform schafft kurzfristig finanzielle Entlastung für das Gesundheitssystem. Gleichzeitig erhöht sie an mehreren Stellen die Eigenbeteiligung der Versicherten und begrenzt einzelne Leistungen. Damit setzt sie eine Entwicklung fort, die seit Jahren erkennbar ist. Ob die jetzt beschlossenen Maßnahmen langfristig ausreichen, gilt als fraglich.
Die Alterung der Bevölkerung, steigende Gesundheitsausgaben, medizinischer Fortschritt und eine schwächere Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Finanzierung auch in den kommenden Jahren unter Druck setzen. Bereits heute gehen zahlreiche Experten davon aus, dass weitere Reformen erforderlich werden könnten, um das System dauerhaft finanzierbar zu halten.
Für Versicherte bedeutet das vor allem eines: Der gesetzliche Versicherungsschutz dürfte sich weiter auf eine solide Grundversorgung konzentrieren, während Eigenbeteiligungen und private Vorsorge an Bedeutung gewinnen.
Wer seinen Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und mögliche Versorgungslücken frühzeitig schließt, kann sich besser auf diese Entwicklung einstellen. Zahnzusatzversicherungen, ambulante oder stationäre Krankenzusatzversicherungen sowie ein ausreichendes Krankentagegeld werden vor diesem Hintergrund für viele Haushalte wichtiger werden.