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Schweiz: Zuschlag für die Entwicklung der Bundesrats-App erteilt
Die neuesten Meldungen.
21.07.2026, 13.06 UhrAktualisiert

Simon Tanner / NZZ
Zuschlag für die Entwicklung der Bundesrats-App erteilt
Die Bundeskanzlei hat der Firma Apps with love AG den Zuschlag für die Entwicklung der Bundesrats-App erteilt. Die App soll ab spätestens Mitte 2027 benutzbar sein.
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Ziel der Anwendung sei es, die Informationen von Bundesrat und Bundesverwaltung «unabhängig von kommerziellen Plattformen» anzubieten und die Bevölkerung auch im Krisenfall zu erreichen, heisst es in der Medienmitteilung. Konkret sollen auf der App etwa Reden und Beschlüsse des Bundesrats nachlesbar sein.
Der Auftrag an love AG besteht darin, die App nach den Vorgaben eines Prototyps zu realisieren und dann für zehn Jahre zu betreiben und weiterzuentwickeln. Für die gesamte Laufzeit stehen dafür maximal 3,4 Millionen Franken zur Verfügung.
Bericht über Liebesbeziehung am Bundesgericht an die GPK überreicht
cog. Im Frühjahr sorgte eine Liebesbeziehung zwischen einem Richter und einer Richterin am Bundesgericht für grosse Kritik. Die Verwaltungskommission des Gerichts beauftragte daraufhin ein unabhängiges Gremium damit, die Sachlage zu klären. Nun sei der Bericht an die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) sowie die Gerichtskommission der Bundesversammlung übergeben worden. Dies schreibt das Bundesgericht in einer Mitteilung vom Freitag (17. 7).
Im Bericht sollte geklärt werden, ob die beiden Gerichtsmitglieder zusammengelebt haben, welcher Art ihre Beziehung war und wie lange diese gedauert hat. Dafür seien dreizehn Personen angehört worden, unter ihnen auch die direkt betroffenen Gerichtsmitglieder. Laut Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) ist eine «dauernde Lebensgemeinschaft» mit dem Amt als Bundesrichter nicht vereinbar. Eine juristische Einschätzung wird laut der Mitteilung des Bundesgerichts jedoch erst im Rahmen der Revisionsgesuche geklärt. Seit Bekanntwerden der Beziehung seien beim Gericht acht Gesuche eingereicht worden, die rechtskräftige Urteile der betroffenen Richter nachträglich anfechten.
Der Bericht ist laut der Mitteilung vertraulich. Der GPK und der Gerichtskommission kann er nun als Entscheidungsgrundlage für die Gesamterneuerungswahlen der Bundesrichterinnen und Bundesrichter in der Herbstsession dienen.
Die Schweiz baut die internationale Zusammenarbeit bei der Munitionsbeschaffung aus
(biv.) Die Schweiz beteiligt sich laut dem Bundesrat an der Ammunition Support Partnership (ASP) der Nato Support and Procurement Agency (NSPA). Diese fördert die gemeinsame Beschaffung von Munition sowie deren Überwachung und umweltgerechte Entsorgung.
Bereits seit 1996 arbeitet die Schweiz mit der NSPA zusammen und beteiligt sich an den Unterstützungspartnerschaften zu Luft-Luft-Lenkwaffen, zur Fliegerabwehrlenkwaffe Stinger sowie zum Luftverteidigungssystem Patriot. Neu ist die Schweiz auch der ASP beigetreten. Diese umfasst ein breit gefächertes Portfolio von über 2000 Munitionstypen im Land-, Luft- und Wasserbereich.
Die teilnehmenden Staaten können ihren Munitionsbedarf über gemeinsame Beschaffungen im Rahmen der ASP decken. Dadurch ergeben sich gegenüber nationalen Beschaffungen wesentliche Kosteneinsparungen dank den Skaleneffekten sowie kürzere Lieferfristen. Neben der Schweiz beteiligen sich 26 weitere Staaten an der ASP.
Die Teilnahme an der ASP sei mit der Neutralität der Schweiz vereinbar, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung vom Freitag (17. 7.). Sollte einer der teilnehmenden Staaten zu einem späteren Zeitpunkt in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sein, kann sich die Schweiz von der Vereinbarung zurückziehen, um ihre neutralitätsrechtlichen Pflichten einzuhalten.
Die Beschwerdeinstanz rügt SRF wegen der Berichterstattung über die AfD
boh. Am 29. November 2025 strahlte SRF in der Hauptausgabe der Nachrichtensendung «Tagesschau» einen Beitrag zur Neugründung der AfD-Jugendorganisation in Giessen aus. Ein Beschwerdeführer hat daraufhin gerügt, dass die AfD in dem Beitrag einseitig negativ dargestellt werde, die neu gegründete Jugendorganisation als gesichert rechtsextrem eingestuft werde und die nachweislich gewalttätigen Proteste aus dem linken bis linksextremen Lager zu Unrecht als «bunt und friedlich» beschrieben würden. Auch an der abschliessenden Einschätzung der Deutschland-Korrespondentin von SRF hat er sich gestört, gemäss der hier eine «wehrhafte Demokratie» Präsenz zeige.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat diese Beschwerde am Freitag (3. 7.) mit 5 zu 4 Stimmen gutgeheissen. Die UBI kritisierte insbesondere, dass die Anmoderation, der Filmbericht und die Einschätzung der SRF-Korrespondentin durchgehend einseitig zuungunsten der AfD informiert hätten, was die freie Meinungsbildung des Publikums verunmöglicht habe.
Die Einführung der E-ID verzögert sich
inn. Die Einführung der E-ID verzögert sich. Weil die Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz rasch voranschreite, brauche es zusätzliche Sicherheitsmassnahmen, heisst es beim Bundesamt für Justiz.
Das Amt wolle das Einschleusen von Schadsoftware auf dem Endgerät erschweren und die Erkennung von Deepfakes stärken, schreibt es in einer Medienmitteilung.

Der grünliberale Nationalrat Matthias Jauslin setzt sich gegen den Bau neuer Kernkraftwerke ein.
Alessandro Della Valle/ Keystone
GLP lanciert Referendum gegen Atomkraft durch die Hintertür
inn. Die Grünliberalen stossen ein Referendum gegen den jüngsten Energieabschluss von SVP, FDP und Teilen der Mitte an. Die Parteien hatten darin die rechtlichen Hürden für den Bau neuer Kernkraftwerke gelockert.
«Dieselben, die sich angeblich für die Versorgungssicherheit einsetzen, bekämpfen Windprojekte, blockieren die Zusammenarbeit mit Europa und kürzen Forschungsgelder – und fordern dann ein Kernkraftwerk, das frühestens in einem Vierteljahrhundert Strom liefern würde», sagt der grünliberale Nationalrat Matthias Jauslin laut einer Medienmitteilung.
Der GLP-Präsident Jürg Grossen bezeichnet den energiepolitischen Entscheid der bürgerlichen Allianz als eine Hintertür für eine Steinzeittechnologie.
Vier Vorlagen kommen Ende November an die Urne
jsc. Der Bundesrat hat am Dienstag (30. 6.) bekanntgegeben, worüber das Schweizer Stimmvolk am 29. November abstimmen wird. Es kommen folgende vier Vorlagen an die Urne:
- Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der 13. AHV-Rente durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Die Feuerwerksinitiative, die lärmende Feuerwerke verbieten will
- Die «Fairness»-Initiative, mit der die Mitte-Partei die Heiratsstrafe beseitigen und die gemeinsame Besteuerung der Ehepaare in der Verfassung verankern will
- Die Revision des Kriegsmaterialgesetzes, die Lockerungen bei den Rüstungsexporten vorsieht.
Die Blackout-Initiative wird vorerst zurückgezogen
jsc. Die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative «Jederzeit Strom für Alle», auch bekannt als «Blackout»-Initiative, ziehen ihre Initiative vorläufig zurück. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats, den das Parlament genehmigt hat, erfülle das Kernanliegen der Initiative. Das hat der Energie Club Schweiz, der hinter der Blackout-Initiative steht, am Montag (29. 6.) mitgeteilt.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates will das Neubauverbot von Kernkraftwerken im Kernenergiegesetz streichen. Links-grüne Kreise haben ein Referendum angekündigt. Deshalb wird die Vorlage wahrscheinlich vor das Stimmvolk kommen.
Feuerwerksinitiative kommt zur Abstimmung
obe. Die Feuerwerksinitiative kommt vors Volk. Das teilt das Initiativkomitee am Freitag (26. 6.) mit. Die Initiative verlangt Restriktionen für den Verkauf von Feuerwerkskörpern, die Lärm verursachen.
Vergangene Woche war ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative im Nationalrat gescheitert. Der Gegenvorschlag wäre weniger restriktiv gewesen. Das Initiativkomitee hatte signalisiert, die Initiative bei Zustandekommen des Gegenvorschlags zurückzunehmen.
Die Post steigt aus dem Patientendossier EPD aus
jsc. Die Post schliesst ihre Plattform für das elektronische Patientendossier. Das hat das Unternehmen am Donnerstag (25. 6.) mitgeteilt. 70 000 private Nutzer und Nutzerinnen sind von der Massnahme betroffen. Die Post baut 37 Stellen ab.
Das Unternehmen begründet den Entscheid mit der Strategie des Bundesrats. Dieser will die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit einem Gesetzesentwurf zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) neu ausrichten. In Zukunft sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz automatisch ein elektronisches Gesundheitsdossier erhalten und alle Gesundheitsdienstleister zur Nutzung verpflichtet werden. Damit soll das heutige elektronische Patientendossier abgelöst werden. Die aktuelle Plattform kann noch bis Ende 2026 genutzt werden.
Am Dienstag (23. 6.) haben bereits die Schweizer Apotheken mitgeteilt, dass sie ihre EPD-Plattform aufgeben. Sie schliessen sich der Stammgemeinschaft Cara an, die den Übergang zum E-GD vorbereiten will.

Hat eine neue Aufgabe: Günther Dissertori.
Christian Beutler / Keystone
Günther Dissertori folgt auf Joël Mesot als ETH-Präsident
biv. Günther Dissertori ist seit 2001 Professor für Teilchenphysik, leitete über viele Jahre das Institut für Teilchenphysik und Astrophysik und ist seit Februar 2022 Rektor der Hochschule. Laut einer Mitteilung des Bundesrates vom Mittwoch (24. 6.) ist er nun für eine ordentliche Amtszeit von vier Jahren zum Präsidenten der ETH Zürich gewählt worden.
Als Rektor und Stellvertreter des amtierenden Präsidenten Joël Mesot ist er verantwortlich für die Lehre sowie die Weiterbildungsangebote. In dieser Funktion hat er die strategische Weiterentwicklung der akademischen Ausbildung an der ETH Zürich massgeblich geprägt. Er hat unter anderem die grösste Studienreform seit Einführung des Bologna-Systems initiiert. Zudem stärkte er projektbasierte Ausbildungsformate und die strategische Verankerung von künstlicher Intelligenz in der Lehre.
Günther Dissertori wurde in Meran, Südtirol, geboren und ist italienischer Staatsangehöriger. Er studierte Physik an der Universität Innsbruck, an der er 1997 promovierte.

Jäger sollen Wölfe künftig ganzjährig abschiessen dürfen, sofern diese wiederholt Nutztiere angreifen oder Menschen gefährden.
Michael Buholzer / Keystone
Bundesrat will das Jagdgesetz anpassen – Wolfabschüsse sollen künftig ganzjährig möglich sein
wek. Der Bundesrat will das Jagdgesetz revidieren und zwei vom Parlament angenommene Motionen umsetzen. Nach derzeit geltendem Recht sind Wölfe, die Teil eines Rudels sind, zwischen Februar und Mai geschützt. Künftig sollen sie aber auch in dieser Zeit, und damit ganzjährig, abgeschossen werden, sofern sie wiederholt Nutztiere angreifen oder Menschen gefährden. Zudem sollen Abschüsse neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich sein.
Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung eröffnet. Sie dauert bis am 16. Oktober.

Hildegard Fässler in einer Aufnahme von 2011.
Gaetan Bally / Keystone
Hildegard Fässler mit 74 Jahren gestorben
ela. Hildegard Fässler ist tot. Die ehemalige SP-Fraktionspräsidentin starb bereits am 17. Juni im Alter von 74 Jahren, wie am Dienstag (23. 6.) bekannt wurde.
Die St. Gallerin politisierte von 1992 bis 1996 im kantonalen Grossen Rat, bevor sie im März 1997 für die zurückgetretene Kathrin Hilber in den Nationalrat nachrückte. In Bern prägte Hildegard Fässler die Bundespolitik über 16 Jahre lang massgeblich: Von 2002 bis 2006 führte sie die SP-Bundeshausfraktion als Präsidentin an. Zudem stand sie von 2001 bis 2004 der SP des Kantons St. Gallen vor. Im März 2013 trat sie schliesslich freiwillig aus der grossen Kammer zurück. Später war sie unter anderem noch im Universitätsrat der Universität St. Gallen sowie als Präsidentin des Hausvereins Schweiz aktiv.

Die Bundeskanzlei setzt bereits entsprechende Massnahmen zur Vermeidung von gefälschten Unterschriften bei Volksbegehren um.
Anthony Anex / Keystone
Bundesrat unterstützt Empfehlungen zu mutmasslichen Unterschriftenfälschungen
wek. Der Bundesrat unterstützt die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) im Zusammenhang mit mutmasslichen Fälschungen von Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren.
In seiner Stellungnahme zum GPK-S-Bericht hält er fest, dass die von der Bundeskanzlei ergriffenen Massnahmen zur Sicherung der Integrität von Unterschriftensammlungen grundsätzlich «zweckmässig und verhältnismässig» seien, wie der Bundesrat am Dienstag (23. 6.) mitteilte.
Die Bundeskanzlei setze die bestehenden Massnahmen bereits konsequent um. Dazu gehören laut der Mitteilung verstärkte Kontrollen bei der Auszählung von Unterschriften, ein Monitoring von Verdachtsfällen, überarbeitete Leitfäden für Komitees und Gemeinden sowie Strafanzeigen bei bestätigten Verdachtsfällen. Eine Überprüfung der Massnahmen sei bis Ende 2026 vorgesehen.
Die GPK-S hatte von September 2024 bis April 2026 die Tätigkeiten der Bundeskanzlei im Zusammenhang mit den mutmasslichen Fälschungen von Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren untersucht. Den dazugehörigen Bericht veröffentlichte die Kommission am 2. April 2026.

Das Crewmitglied der Hondius war eine Kontaktperson der dreizehn Passagiere, die auf dem Kreuzfahrtschiff am Hantavirus erkrankten.
Pedro Nunes / Reuters
Hantavirus-Kontaktperson beendet Quarantäne im Aargau
cov. Ein Crewmitglied des Kreuzfahrtschiffs Hondius konnte die Quarantäne im Kanton Aargau beenden. Das meldet das Aargauer Departement für Gesundheit und Soziales am Dienstag (23. 6.) in einer Medienmitteilung. Die Person habe keine Symptome entwickelt und sei bis am Schluss negativ auf Hantavirus getestet worden.
Die Quarantäne von 42 Tagen endete bereits am vergangenen Donnerstag. Während dieser Zeit musste die Kontaktperson täglich Fieber messen und durfte ihr Zuhause nur für Spaziergänge mit FFP2-Maske verlassen. Zudem musste sie sich regelmässig zu Hause und im Kantonsspital Aarau testen. Sämtliche Proben seien negativ ausgefallen, so dass die Person aus der Quarantäne habe entlassen werden können.
Das Crewmitglied der Hondius habe sich über die ganze Quarantänezeit – ein Teil davon fand noch in den Niederlanden statt – sehr verantwortungsvoll gezeigt und habe sich vorbildlich an die Vorgaben gehalten. Das Crewmitglied war Kontaktperson der dreizehn Passagiere, die auf dem Kreuzfahrtschiff Hondius am Hantavirus erkrankt sind. Drei von ihnen sind verstorben.

Die Fluggäste können bald grössere Behälter für Flüssigkeiten mitnehmen. Künftig sollen bis zu 2-Liter-Flaschen erlaubt sein.
Ennio Leanza / Keystone
Der Flughafen Zürich hebt die Obergrenze für Flüssigkeiten an
glu. Neu dürfen Passagiere Behälter bis zu zwei Liter Fassungsvermögen im Handgepäck mitführen. Laut einer Medienmitteilung des Flughafens Zürich vom Montag (22. 6.) gelte diese Regel ab Freitag (26. 6.). Die neuen Regeln gälten laut dem Flughafen für Personen, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude kontrolliert werden. Für Transferpassagiere gälten die neuen Regelungen noch nicht.
Die neue Regelung zu den Flüssigkeiten gehöre laut dem Flughafen zu einer «umfassenden Modernisierung der Sicherheitskontrolle». Seit 2025 würden die Kontrolllinien in Etappen auf eine neue CT-Technologie umgerüstet. Diese neuen Scanner ermöglichten laut der Mitteilung eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks. Flüssigkeiten und elektronische Geräte müssten nicht mehr extra aus dem Gepäck herausgeholt werden.
In der Mitteilung schreibt der Flughafen, dass doppelwandige Flaschen, etwa Thermosflaschen, jedoch nur ohne Flüssigkeit mitgenommen werden dürften, da allfällige Inhalte in solchen Flaschen durch den CT-Scanner nicht zweifelsfrei festgestellt werden könnten. Auch mahnt der Flughafen zu Vorsicht bei analogen Fotofilmen: Diese könnten durch den Scanner beschädigt werden und sollten daher besser einer manuellen Prüfung unterzogen werden.

Ein Skyguide-Mitarbeiter im Tower des Flughafens Zürich-Kloten koordiniert den Ab- und Anflug, überwacht die Monitore und beobachtet das Rollfeld, aufgenommen am 8. April 2026.
Gaetan Bally / Keystone
Wegen des Bürgenstocks: Eine Skyguide-Störung beeinträchtigt den Luftraum kurzzeitig
biv. Nach einer technischen Störung bei der Flugsicherung Skyguide am Sonntagmorgen (21. 6.) hat sich der Flugbetrieb am Flughafen Zürich weitgehend normalisiert. Der Betrieb läuft wieder ohne Einschränkungen, lediglich im Überflug besteht vorübergehend eine leicht reduzierte Kapazität bis Montagmorgen.
Die Störung hatte zeitweise das Radarbild im Kontrollzentrum Dübendorf sowie im Tower Zürich beeinträchtigt und zu Einschränkungen im Luftraum östlich von Bern geführt. Ausgelöst wurde sie durch die kurzfristige Einbindung der Visualisierung einer Sperrzone über dem Bürgenstock im Zusammenhang mit der dort stattfindenden Friedenskonferenz.
Als Vorsichtsmassnahme wurde kurzzeitig ein «Clear the Sky»-Verfahren ausgelöst, wobei bereits im Anflug befindliche Maschinen sowie Delegationen der Konferenz vom Bürgenstock davon ausgenommen waren. Skyguide konnte den Fehler rasch eingrenzen und den Betrieb schrittweise wieder hochfahren. Die Sicherheit des Flugbetriebs sei jederzeit gewährleistet gewesen, so das Unternehmen.
Influencer «Bireweich» von Vorwürfen freigesprochen
boh./glu. Der Influencer Mirco Casorelli, bekannt als «Bireweich», ist am Freitag (19. 6.) laut mehreren Medienberichten vom Kantonsgericht Schaffhausen vom Vorwurf der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass freigesprochen worden.
In dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft heisst es, Casorelli habe in seinen Videos auf Social Media Spieler der Schweizer Fussballnationalmannschaft «rassistisch beleidigt» und in «diskriminierender Weise herabgesetzt». Der Influencer war erstinstanzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 10 800 Franken und einer Busse von 2700 Franken verurteilt worden.
Casorelli hatte den Strafbefehl vor das Kantonsgericht Schaffhausen weitergezogen. Beim Prozess ging es auch um Videos von Casorelli, in denen er «kontrolliert», ob Schweizer Nationalspieler bei der Landeshymne auch wirklich mitsingen. Bleiben die Spieler stumm, regt sich Casorelli darüber auf. In einem kürzlich publizierten Instagram-Video erklärt er, dass seine Videos als Parodie eines «Bünzli-Schweizers», also eines kleinkarierten Menschen, zu verstehen seien. «Ich mache mich lustig über den Rassisten», so Casorelli.
Weshalb das Urteil alle Berufs- und Amateurkomiker in der Schweiz interessieren sollte, erörtert NZZ-Autor Rico Bandle.

Auf dem Bürgenstock in der Zentralschweiz soll am Freitag die Vereinbarung zwischen den USA und Iran unterzeichnet werden.
Köbi Schenkel / Imago
Bundesrat bewilligt Einsatz von maximal 2000 Armeeangehörigen für Treffen auf dem Bürgenstock
lip. Für das angekündigte Treffen zwischen den USA und Iran am Freitag auf dem Bürgenstock wird die Schweizer Armee aufgeboten. Der Bundesrat hat am Mittwoch (17. 6.) auf Ersuchen des Kantons Nidwalden den Einsatz von maximal 2000 Armeeangehörigen im Assistenzdienst gutgeheissen.
Der Einsatz sei subsidiär und ergänze die von den zivilen Behörden vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen, heisst es in einer Mitteilung des Bundes. Die Armee unterstütze die Kantonspolizei Nidwalden, indem sie insbesondere Aufgaben in den Bereichen Objektschutz, Überwachung, Erkundung, Transport und Logistik übernehme.
Der Bundesrat hat zudem einer vorübergehenden Schliessung des Luftraums rund um den Bürgenstock zugestimmt. Die Massnahme sei zur Wahrung der Sicherheit notwendig, und die Schweiz verpflichtet, den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen sicherzustellen, schreibt der Bund. Die Einschränkung des Luftraums gilt für einen Radius von 46 Kilometern rund um den Bürgenstock.
Nach der Einigung auf ein Ende der Militäroperationen am vergangenen Wochenende treffen sich am Freitag voraussichtlich hochrangige Vertreter der USA und Irans, um unter Vermittlung von Pakistan und Katar ein Memorandum of Understanding zu unterzeichnen. Ob auch US-Präsident Donald Trump anreisen wird, ist unklar.

Pascal Schmid ist bei der SVP für das Asyldossier zuständig.
Alessandro Della Valle / Keystone
Nationalrat verschärft Regeln im Asylwesen
atz. Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien sollen künftig als sichere Herkunftsländer gelten. Eine entsprechende Motion der SVP hat der Nationalrat am Dienstagmorgen (16. 6.) angenommen.
Der SVP-Asylchef Pascal Schmid begründete, dass etwa die EU diese Länder bereits als sicher einstufe. «Nur der Bundesrat will nichts tun.» Der Justizminister Beat Jans argumentierte erfolglos, dass ein «Safe Country in der EU» nicht automatisch ein «Safe Country in der Schweiz» sei.
Der Vorstoss umfasste ursprünglich auch die Türkei. Dieses Land strich die grosse Kammer jedoch aus der Motion. Voraussichtlich am Mittwoch kommt derselbe Vorstoss in den Ständerat.
Im Rahmen seiner Sondersession zum Thema Sicherheit sprach sich der Nationalrat am Dienstag ausserdem dafür aus, vorbestraften Ausländern kein Aufenthaltsrecht mehr zu gewähren. Auch sollen künftig vor der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen die Strafregisterauszüge aus dem Herkunftsland beigezogen werden.

Das VBS untersucht die Ruag-Lösegeldzahlung.
Keystone
Das VBS untersucht die Ruag-Lösegeldzahlung
sla. Der Cyberangriff auf die US-Tochtergesellschaft des bundeseigenen Rüstungskonzerns Ruag und das anschliessend an die Hacker gezahlte Lösegeld werden vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) untersucht. Das hat der Bundesrat Anfang Woche mitgeteilt.
Die Hackergruppe Akira hatte im vergangenen Herbst die IT-Systeme der Tochtergesellschaft Ruag LLC im amerikanischen Gliedstaat Virginia angegriffen. Dabei wurden Daten gestohlen, woraufhin die Hacker drohten, diese im Dark Web zu veröffentlichen, und Lösegeld forderten.
In einer gemeinsamen Antwort an sieben Nationalräte schreibt die Regierung nun, dass die Umstände des Vorfalls sowie die Zahlung des Lösegeldes derzeit vom VBS mit Unterstützung der Ruag untersucht würden. Das VBS werde anschliessend die parlamentarischen Aufsichtskommissionen darüber informieren. Der Bundesrat schreibt auch, er halte an der Empfehlung des Bundesamtes für Cybersicherheit (Bacs) fest, bei einem Vorfall mit Ransomware den Lösegeldforderungen nicht nachzukommen.

Die Jugendstrafurteile bleiben im Vergleich zum Vorjahr stabil, sind aber im grösseren Kontext steigend.
Keystone
Jugendstrafurteile: weniger Drogen, mehr Verkehrsdelikte
cov. Seit 2020 ist die Zahl der Straftaten von Jugendlichen gegen das Strassenverkehrsgesetz deutlich angestiegen. Das schreibt das Bundesamt für Statistik (BfS) am Montag (15. 6.) im Rahmen der Auswertung der Jugendstrafurteile.
Laut der Statistik hat sich die Jugendkriminalität in den letzten sechs Jahren verändert. Am auffälligsten sei die starke Zunahme der Straftaten im Strassenverkehr. Sie stieg im Zeitraum von 2020 bis 2025 um 83 Prozent. Gleichzeitig habe sich die Zahl der Urteile aufgrund von Straftaten gegen das Personenbeförderungsgesetz kontinuierlich erhöht (+68 Prozent). Dieses betrifft den öffentlichen Verkehr sowie die Nutzung von Diensten wie Taxis oder Mietwagen. Das BfS schreibt, dass dieser Anstieg in Zusammenhang mit der zunehmenden Mobilität der Jugendlichen stehen könnte.
Insgesamt sei die Jugendkriminalität mit 22 957 Urteilen im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. In den einzelnen Bereichen habe es wie immer jährliche Schwankungen gegeben. So hätten die Straftaten gegen Leib und Leben um 9,1 Prozent zugenommen, während die Vermögensstraftaten um 8,4 Prozent zurückgegangen seien. Über einen grösseren Zeitraum bleibt die Tendenz jedoch negativ. Seit 2020 ist die Zahl der Jugendurteile um 18 Prozent gestiegen. Stark rückläufig sind die Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Seit 2020 nahmen sie um 63 Prozent ab.
Die unbedingten Freiheitsstrafen haben sich im gleichen Zeitraum mehr als verdoppelt (von 258 auf 524). Dieser Anstieg ist ausschliesslich auf Verurteilungen ausländischer Jugendlicher zurückzuführen, die weder über einen B- noch einen C-Ausweis verfügen und deren Zahl von 161 im Jahr 2020 auf 422 im Jahr 2025 zugenommen hat.

Nach dem Verbot der Terrormiliz Hamas will der Bundesrat in der Schweiz auch den Hizbullah verbieten.
Keystone
Bundesrat schickt Gesetzesentwurf für Hizbullah-Verbot in die Vernehmlassung
obe. Der Bundesrat will in der Schweiz die Terrormiliz Hizbullah verbieten. Am Freitag (12. 6.) hat er dafür einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Das Verbot soll laut der Mitteilung des Bundesrats auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen einschliessen sowie Gruppierungen, die im Auftrag des Hizbullah handeln.
Der Bundesrat bezeichnet den Hizbullah als radikalislamistische Organisation. In Libanon ist die Miliz für zahlreiche Gewaltakte und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Sie pflegt enge Verbindungen zum iranischen Regime und zur Terrororganisation Hamas.
Die Hamas hat der Bundesrat bereits verboten. Der Entwurf von Freitag sieht vor, das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen zu ergänzen.

Mittelfristig rückt der Bundesrat die Alarmierung via Smartphone in den Fokus.
Keystone
Bundesrat modernisiert Alarmierung der Bevölkerung
obe. Der Bundesrat überarbeitet derzeit die Art, wie die Regierung bei Ereignissen wie Stromausfällen, Naturkatastrophen oder anderen Notfällen die Bevölkerung informiert. Künftig will die Regierung über mehrere Kanäle informieren und neben der Alarmierung über Website und Alertswiss-App insbesondere auch via Nachricht auf das Smartphone informieren.
Weiter wird der Bundesrat künftig die Zuständigkeit für die Sirenen vom Bund an die Kantone übertragen. Zugleich hat er entschieden, die Kommunikation via Notfallradio vorerst noch nicht zurückzustellen, wie er am Freitag (12. 6.) mitteilt. Es soll vertieft geprüft werden, wie die Information der Bevölkerung in Zukunft via Radio sichergestellt werden kann.

Die Bevölkerung der Stadt Biel musste am Freitagmorgen ohne Strom aufstehen.
Keystone
Stromausfall in Biel
obe. Am Freitagmorgen ist in der ganzen Stadt Biel während zweier Stunden der Strom ausgefallen. Das meldete der Warndienst Alertswiss. Wie der Bieler Energie- und Wasserversorger EBS mitteilt, konnte die Stromversorgung in den meisten Stadtteilen bis 8 Uhr 30 wiederhergestellt werden.
Grund für den Stromausfall war laut EBS ein Defekt am Unterwerk Mett. Es sei zu einer starken Rauchentwicklung gekommen. Dies hatte vorübergehend Auswirkungen auf die Stromversorgung der gesamten Stadt. Personen seien keine zu Schaden gekommen.

Die kleine Kammer hat den Vorschlag der Einigungskonferenz gutgeheissen.
Alessandro Della Valle / Keystone
Ständerat stimmt Finanzierungsmodell der 13. AHV-Rente zu
wek. Der Ständerat hat dem Finanzierungsmodell für die 13. AHV-Rente zugestimmt. Der entsprechende Vorschlag der Einigungskonferenz ist am Donnerstag (11. 6.) mit 26 Ja- gegenüber 19 Nein-Stimmen angenommen worden. Den Vorschlag der Konferenz brauchte es, weil National- und Ständerat zuvor in der bereits sechsten Runde am Dienstag keine Einigung gelungen war.
Der Vorschlag sieht ab 2028 eine weniger starke Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte vor. Damit beträgt die Mehrbelastung für Angestellte und Arbeitgeber 1 statt 1,5 Milliarden Franken im Jahr. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer soll um 0,4 Prozentpunkte steigen. Das dürfte die Konsumenten und die Wirtschaft rund 1,4 Milliarden Franken im Jahr kosten. Die 13. AHV-Rente wird im laufenden Jahr erstmals ausbezahlt und kostet rund 4,2 Milliarden Franken.
Im Nationalrat wird in der kommenden Woche über den Vorschlag entschieden. Offen ist, ob auch die grosse Kammer dem Vorschlag zustimmen wird.
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