Kriegstrauma und Alkohol: Bewährungsstrafe für Ukrainer

Stand: 17.07.2026, 06:25 Uhr

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Der Täter wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Der Täter wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. © dpa

Er war im Ukraine-Krieg, nun lebt er als Flüchtling in Deutschland und musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er eine Frau attackiert haben soll.

Miesbach – Mit einem Alkoholpegel von über zwei Promille soll ein aus der Ukraine stammender Mann zuerst eine Mitbewohnerin in einer Miesbacher Asylunterkunft attackiert und sich dann mit der Polizei angelegt haben. Laut Anklage war der 42-Jährige mit der Frau in Streit geraten. In dessen Verlauf soll er sie zuerst ins Gesicht geschlagen und ihr ein Haarbüschel ausgerissen haben, um sie dann am Handgelenk zu packen, wobei die Frau eine Schürfwunde erlitten haben soll.

Gegenüber den herbeigerufenen Polizisten habe er ebenfalls aggressives Verhalten gezeigt, habe beim Versuch, ihn zu fixieren, nach ihnen geschlagen und versucht, sich durch Strampeln und Sperren zu befreien. Eine Polizistin soll er zudem sexistisch beschimpft haben.

Zu einem ersten Verhandlungstermin war der Mann nicht erschienen, weshalb Haftbefehl erlassen wurde. Er wurde im April bei Heilbronn ergriffen und saß seither in München in Haft.

Die Übergriffe gegen die Polizisten würden eingeräumt, erklärte seine Anwältin. Begründet wurden diese mit Erlebnissen im Ukraine-Krieg, an dem der Angeklagte zwei Jahre teilgenommen habe: Während das einfache Volk in den Kampf gezwungen worden sei, hätten viele Polizisten, wiewohl im Umgang mit Waffen erfahrener, die Teilnahme verweigert. Das habe bei vielen Menschen Unmut und geringen Respekt gegenüber Polizisten erzeugt. Dass er dies auf Deutschland übertragen habe, bereue ihr Mandant sehr.

Aufgrund seiner Alkoholisierung könne er sich an angebliche Übergriffe gegen die Mitbewohnerin nicht erinnern. Dass er diese attackiert habe, scheine ihm aber unwahrscheinlich. Befragt werden konnte die Frau nicht. Sie erschien nicht zur Verhandlung.

Vor dem Hintergrund einer Vorstrafe zeige sich ein Muster, sagte Richter Manfred Thür. Vor gut einem Jahr hatten der Angeklagte und seine Frau in einem Münchner Flüchtlingslager eine Bewohnerin in deren Zimmer angegriffen. Der Ukrainer hatte sie gegen den Brustkorb geschlagen, wodurch die Frau gegen ihr Bett stürzte. Als sie sie hinausdrängte und sich einschloss, versuchte das Paar, die Türe einzubrechen.

Eine Bewohnerin des Asyls in Miesbach erinnerte sich im aktuellen Fall, der Angeklagte und ein Freund seien sturzbetrunken aufgetaucht, als sie und die Geschädigte im Hof hätten essen wollen. Der Angeklagte habe ein Gespräch angefangen und sei aggressiv geworden. Er habe ihre Freundin beleidigt, habe den Tisch umgeworfen und sei auf die Frau zugekommen. Von einer Ohrfeige wusste die Zeugin nichts, doch habe der Mann die Freundin an den Haaren gezerrt. Dann sei die Security eingeschritten.

Alkohol sei laut Akten „ein steter Begleiter“, umriss Thür die Situation des Ukrainers. Sein Alkoholkonsum sei durch traumatische Kriegserfahrungen bedingt, erklärte seine Anwältin. Viele seiner Freunde seien im Krieg gestorben, er selbst habe bei einer Minenexplosion eine Kopfverletzung erlitten. Er habe aber aus seinen Fehlern gelernt und das Trinken reduziert.

Thür verurteilte den Mann zu zehn Monaten auf Bewährung und riet ihm, sein Verhalten anzupassen, wenn er hier leben wolle: „Sie müssen sich fragen, wo Sie Ihre Zukunft sehen: in der deutschen Gesellschaft oder in einer deutschen Haftanstalt.“