Schluss mit dem Leiden: warum jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat

Kommentar
Das französische Gesetz zur Sterbehilfe ist zu zaghaft: Schwerkranke Patienten werden im Stich gelassen
Frankreich liberalisiert die Sterbehilfe ein bisschen, immerhin. Doch wie auch in Grossbritannien und Deutschland lässt sich die Politik von konservativen Kreisen einschüchtern.
18.07.2026, 05.30 Uhr
3 Leseminuten

«Helft zu leben, nicht zu sterben»: Gegner einer Liberalisierung der Sterbehilfe demonstrieren in Paris.
Apaydin Alain / Abaca / Imago
Hunderte von Franzosen unternahmen in den vergangenen Jahren ihre letzte Reise in die Schweiz: Sie kamen hierher, um ihr Leben mit einer tödlichen Medikamentendosis zu beenden. Sie hatten Krebs im Endstadium oder andere schwere Krankheiten – und sahen in ihrer Heimat keine Möglichkeit, von ihrem Leiden erlöst zu werden. Denn Frankreich verbietet bis anhin die Sterbehilfe.
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Das soll sich nun ändern. Nach jahrelanger Vorarbeit hat die Nationalversammlung am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das schwerkranken Menschen einen schnelleren Tod gestattet, wenn sie das wünschen. In einem Punkt geht die französische Regelung weiter als die sehr liberale Schweizer Lösung: In seltenen Fällen erlaubt sie auch die aktive Sterbehilfe.
Das bedeutet, dass ein Arzt das Sterbemittel verabreichen kann, wenn ein Patient dazu selbst nicht in der Lage ist, beispielsweise wegen einer Lähmung. In der Schweiz ist das verboten. Es ist ein Makel der hiesigen Gesetzgebung, den die Legislative beheben sollte.
Warnung vor dem Dammbruch
Insgesamt jedoch ist die neue französische Regelung zu restriktiv. Zugang zu Sterbehilfe erhält nur, wer an einer Krankheit leidet, die schon weit fortgeschritten ist und spätestens in ein paar Monaten zum Tod führt. Ausgeschlossen sind somit Personen, die an chronischen Schmerzen leiden. Ebenso Personen mit schweren psychischen Krankheiten. Ohnehin verboten bleiben «Bilanzsuizide» von Menschen, die des Lebens überdrüssig geworden sind.
Doch mehr ist derzeit in Frankreich offensichtlich nicht möglich, selbst diese sehr strengen Regeln provozieren starken Widerstand in (katholisch-)konservativen Kreisen. Wie auch in anderen Ländern warnen die Gegner einer Liberalisierung vor einem Dammbruch: Ein einfacherer Zugang zu Suizidmethoden würde dazu führen, dass sich altersschwache oder behinderte Personen einem immer grösseren Druck ausgesetzt sähen, ihrem Leben selbst ein Ende zu setzen.
Das wäre in der Tat ein dystopisches Szenario, das an die Euthanasieprogramme der Nazis erinnert. Die Erfahrungen in Ländern wie den Niederlanden oder der Schweiz zeigen zwar, dass das Nicht-zur-Last-fallen-Wollen bei manchen Sterbewilligen ein Motiv ist, doch meistens stehen der Verlust der Autonomie und der Lebensqualität oder die starken Schmerzen klar im Vordergrund. Liberale Sterbehilferegeln führen keineswegs zu einer Einteilung des Lebens in «wert» und «unwert».
Das Leben als Geschenk Gottes?
Das Argument mit dem gesellschaftlichen Druck wirkt wenig glaubwürdig, wenn christliche Organisationen es verwenden. Denn ihnen geht es im Kern um etwas anderes: Sie sind überzeugt, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist und dass der Mensch nicht frei darüber verfügen darf. Das ist eine legitime ethische Haltung, doch in Bezug auf die Sterbehilfe ist sie in den weitgehend säkularisierten Gesellschaften Westeuropas nicht mehr mehrheitsfähig.
In Frankreich muss noch der Verfassungsrat das neue Gesetz prüfen, doch es gilt als sehr unwahrscheinlich, dass er es als Ganzes kassiert. Damit würde das Land immerhin eine Regelung erhalten, die ein Schritt in die richtige Richtung ist – und für viele schwerkranke Patienten die Reise in die Schweiz überflüssig macht.
In Grossbritannien drohen 14 Jahre Haft
Damit sind die Franzosen weiter als die Briten. Im Vereinigten Königreich drohen Sterbehelfern immer noch bis zu 14 Jahre Gefängnis. Der Versuch einer – ebenfalls sehr zaghaften – Liberalisierung ist letztes Jahr am Widerstand des Oberhauses gescheitert.
Auch in Deutschland hat es das Parlament bisher trotz Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht nicht geschafft, die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. 2020 hielt das Gericht fest, dass jeder mündige Mensch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben habe. An dieser klaren und humanistischen Haltung sollte sich die Politik auch in anderen Ländern orientieren.
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