In Polizistenschulter gebissen: 40-Jähriger erhält Bewährungsstrafe
Stand: 15.07.2026, 06:30 Uhr
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Ein Mann aus Kirchhatten hat einem Beamten während der Fahrt zum Revier nach Wildeshausen in die Schulter gebissen. Direkt nach dem Urteil führten Polizisten den 40-Jährigen ab – gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.
Wildeshausen – Sechs Polizeibeamte waren im November 2022 nötig gewesen, um einen damals 37-Jährigen auf dem Revier in Wildeshausen zu bändigen und für eine Blutabnahme zu fixieren. Dennoch hatte sich der Mann kurz lösen und einer Polizistin den Finger verdrehen können. Zuvor hatte er – während der Autofahrt zum Kommissariat – einem Beamten in die Schulter gebissen. Deshalb verurteilte ihn das Amtsgericht Wildeshausen nun wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Sie wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Das ist hoffentlich der letzte Schuss vor den Bug“, sagte die Richterin angesichts des langen Vorstrafenregisters des Mannes. Sie hatte noch nicht ganz ausgesprochen, da betraten vier Polizisten den Gerichtssaal, um den heute 40-Jährigen mitzunehmen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, weil er die Geldstrafe aus einem früheren Urteil nicht gezahlt hatte.
Der Fall war schon mehrfach in Wildeshausen terminiert gewesen. Doch einmal war die Verteidigerin krank gewesen, ein anderes Mal hatte Blitzeis den Prozess verhindert, und beim ersten Termin war der Angeklagte ausgerastet. Die Richterin hatte die Wachleute rufen müssen, die diesmal direkt der kompletten Verhandlung beiwohnten. Ebenfalls vor Ort war eine Psychiaterin. Sie hätte eigentlich im Vorfeld begutachten sollen, ob der Kirchhatter schuldfähig ist. Da er auf ihr Anschreiben aber nicht reagiert hatte, musste sie sich während der Verhandlung ein Bild machen.
Der 40-Jährige hat sein Leben nach eigener Aussage mittlerweile im Griff. Jahrzehntelang hatte er regelmäßig Kokain und Alkohol konsumiert. Immer wieder war es zu Konflikten gekommen, auch mit dem Gesetz. Am Tattag hatte er sich mit seiner Lebensgefährtin entspannte Stunden in einer Sauna in Ganderkesee machen wollen. Wie er berichtete, habe er dort ein Weizenbier getrunken. Dies habe sich nicht mit den Medikamenten vertragen, die er nach einer Operation nehmen musste. „Ab diesem Zeitpunkt habe ich einen Filmriss. Ich kann mich erst wieder an den Moment erinnern, als ich in der Karl-Jaspers-Klinik aufgewacht bin“, schilderte er. Den Zeugenaussagen zufolge liegen dazwischen etliche weitere alkoholische Getränke, einige Ausraster und mehrere Polizeieinsätze.
Unter Alkoholeinfluss keine Zündschnur
Wie seine Lebensgefährtin bei der Polizei aussagte, betrank er sich in der Saunaeinrichtung dermaßen, dass er weder richtig sprechen noch stehen konnte. Er pöbelte herum, weshalb die Polizei anrückte. Die brachte ihn nach Hause. Wenig später mussten die Beamten die Adresse noch einmal ansteuern – wegen häuslicher Gewalt. Sie entschieden, ihn in Gewahrsam zu nehmen und zum Kommissariat nach Wildeshausen zu bringen. „Im Auto hat er ständig gezappelt und sich aufgebäumt“, sagte der Beamte aus, der mit ihm auf der Rückbank gesessen hatte. „Als ich schauen wollte, ob er richtig angeschnallt ist, biss er in meine Schulter.“ Auch die Fahrerin des Wagens bescheinigte ihm ein äußerst aggressives Verhalten. Ihr hatte er später vor der Blutabnahme dermaßen den Finger verdreht, dass sie trotz Schutzhandschuhen drei Tage lang dienstunfähig gewesen war. Bei beiden Beamten hatte sich der Angeklagte später entschuldigt und Schmerzensgeld gezahlt.
„Wenn ich getrunken hatte, hatte ich keine Zündschnur“, begründete der 40-Jährige sein Verhalten. Er sei selbst erschrocken gewesen, als er damals in der Klinik aufgewacht war. Drei Wochen lang war er dort untergebracht gewesen. Anschließend habe er eine Therapie und auch ein Antiaggressionstraining absolviert. Die Blutprobe, die auf dem Revier entnommen wurde, hatte einen Alkoholwert von 2,02 Promille ergeben. Auch auf Kokain und Marihuana war er positiv getestet worden, auf das angegebene Medikament hingegen nicht. Die Gutachterin sprach von einer Suchterkrankung, die er jetzt augenscheinlich im Griff habe, die aber damals zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt habe. Die Richterin berücksichtigte dies in ihrem Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate ohne Bewährung gefordert, die Verteidigerin lediglich eine Geldstrafe.