Gewalt gegen Frauen: In Deutschland fehlen fast 12.000 Frauenhausplätze

Täglich müssten Schutzsuchende von Frauenhäusern abgewiesen werden, berichtet die Frauenhauskoordinierung. Die etwa 7.800 Plätze für Frauen und Kinder reichten nicht aus.

Quelle: DIE ZEIT, epd,

jsp

Aktualisiert am 14. Juli 2026, 13:06 Uhr

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Frauenhäuser Deutschland Plätze Istanbul-Konvention
Viele Schutzsuchende finden im Frauenhaus in ihrer Stadt keinen Platz – oder gehen dort aus Schutzinteressen nicht hin. © Sebastian Christoph Gollnow/​dpa

Im vergangenen Jahr haben in Deutschland fast 12.000 Plätze in Frauenhäusern gefehlt. Das geht aus der entsprechenden Statistik der Frauenhauskoordinierung hervor. Gemäß der von Deutschland unterzeichneten Istanbul-Konvention müssten für Frauen und ihre Kinder gut 19.600 Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung stehen, es gebe aber nur etwa 7.800, teilte der Verein mit. Täglich müssten deswegen Schutzsuchende abgewiesen werden.

Im vergangenen Jahr fanden dem Bericht zufolge fast 13.500 Frauen mit mehr als 15.000 Kindern Schutz in Frauenhäusern. Die Zahl der Frauen, die in ihrer Stadt oder ihrem Landkreis einen Platz im Frauenhaus erhalten, sinkt demnach seit Jahren: Ein knappes Drittel (31 Prozent) hätte im vergangenen Jahr dort Schutz gesucht, 2015 sei es noch mehr als die Hälfte (52 Prozent) gewesen. Gründe dafür könnten Schutzinteressen der Frau sein oder dass es im eigenen Landkreis keine freien Plätze gebe. Fast jede vierte Frau (23 Prozent) habe ihren Aufenthalt ganz oder teilweise selbst zahlen müssen, heißt es in dem Bericht.

Zusätzliche Hürden für geflüchtete Frauen

Für geflüchtete Frauen könne sich die Wohnsitzauflage als Zugangsbarriere erweisen. Oftmals müssten die Frauen den ihnen zugewiesenen Wohnort verlassen, um ein Frauenhaus zu finden, heißt es in dem Bericht. Um den Wohnsitzwechsel zu ermöglichen und die Finanzierung abzusichern, seien dann aufwendige Anträge bei Behörden zu stellen. Viele Frauenhäuser könnten geflüchtete Frauen deshalb nicht aufnehmen.

Die Frauenhauskoordinierung warnt vor Kürzungen – bei Gewaltschutz und Unterhaltsvorschuss. Letzteren können Alleinerziehende beantragen, wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt. Nach Plänen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und von Bundeskanzler Friedrich Merz soll der Anspruch künftig mit dem 16. Geburtstag des gemeinsamen Kindes enden. Eine solche Kürzung würde die finanzielle Absicherung treffen, die vielen Frauen den Neustart nach einer Gewaltbeziehung ermögliche, kritisierte die Frauenhauskoordinierung.

Nach Zahlen des Bundeskriminalamts ist in Deutschland im Jahr 2024 mindestens eine Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Etwa 73 Prozent der Opfer sind Frauen. Experten gehen von einer Dunkelziffer aus, weil nicht alle Fälle gemeldet werden.