Berenberg Bank: Fragwürdige Kredite für die Geschäftsleitung

Die eigentliche Überraschung in dieser an Überraschungen reichen Geschichte versteckt sich in einem einzelnen Satz. Er steht auf Seite acht des „Lageberichts 2025“, den das Bankhaus Berenberg am vergangenen Dienstag veröffentlicht hat, und lautet so: „Des Weiteren ist festzustellen, dass die Bank Organkredite für Mitglieder der Geschäftsleitung genehmigt hat, bei denen es Hinweise auf eine eingeschränkte Marktgerechtigkeit gibt.“

Hinter der juristischen Formulierung verbirgt sich das ganze Ausmaß jenes beispiellosen Vorgangs, der an einem Freitag im Juni Berenberg erschüttert hat. Da nämlich musste das altehrwürdige Hamburger Bankhaus, gegründet im Jahr 1590, auf Anordnung der Finanzaufsicht Bafin die Befugnisse aller drei Mitglieder der Geschäftsleitung ab sofort ruhen lassen.

Besonders einer der Geschäftsleiter ist in der Bankenszene bekannt: Hendrik Riehmer, ein schillernder Norddeutscher, der es ohne Studium, aber mit großem Leistungswillen schon 2008 zum persönlich haftenden Gesellschafter der Bank geschafft hatte. Er brachte ständig neue Kunden heran, was auch mit seiner unverblümten Art zu tun hat, die im Gedächtnis bleibt. Zu seinen Markenzeichen gehört, dass er an seine Aussagen oft mit norddeutschem Zungenschlag ein „weißt du?“ anhängt.

„Markttransaktionen mit unklarem Hintergrund“

Mit großem Ehrgeiz und durchaus mit Erfolg baute Riehmer Berenberg zu einem Bankhaus um, das mit der traditionellen Vorstellung einer Privatbank nicht mehr viel zu tun hatte: Man expandierte ins Ausland, machte Geschäfte in London und New York. Es lief gut für Riehmer – bis zu jenem Tag im Juni, an dem diese Aufstiegsgeschichte abrupt endete.

„Markttransaktionen mit unklarem Hintergrund“, so hatte es damals geheißen, hätten zur Anordnung der Finanzaufsicht geführt. Nun endlich liegt der Jahresabschluss der Bank für das Jahr 2025 vor, der mit der früheren Geschäftsführung nach Ansicht der Finanzaufsicht auf absehbare Zeit nicht zu erwarten gewesen sei. Umgesetzt hat den Abschluss stattdessen mit Hans-Walter Peters ein Mann, der lange neben Riehmer an der Spitze von Berenberg stand, aber seit einigen Jahren im Ruhestand ist. Er versucht nun als einer von zwei Sonderbeauftragten der Bafin, für Ordnung im Haus zu sorgen.

Unter der an Untertreibung nicht zu überbietenden Überschrift „Sondersachverhalte“ wird im Lagebericht deutlicher ausgeführt, worin genau die Vorwürfe gegen die bisherige Geschäftsleitung bestehen. Dabei ragt der Satz zu den „Organkrediten“ heraus, von dem bereits die Rede war. Hinter der juristischen Formulierung verbirgt sich Folgendes: Vereinfacht gesagt, geht es bei diesen Krediten um Darlehen, die eine Bank ihrer eigenen Geschäftsleitung gewährt. Solche Kredite dürfen laut Gesetz keine Sonderkonditionen beinhalten, also beispielsweise nicht zu besonders günstigen Zinsen ausgegeben werden. Ist das doch der Fall, könnte eine „eingeschränkte Marktgerechtigkeit“ vorliegen, wie der Begriff im Lagebericht der Bank heißt. Sprich: Womöglich fielen die Kredite zu vorteilhaft aus.

Eine rechtliche Besonderheit

Wie konnte das passieren? Eine Vermutung lautet: Es hat mit der besonderen rechtlichen Verfasstheit der Berenberg Bank zu tun. In einer Aktiengesellschaft muss beispielsweise nicht nur der Vorstand die Kredite einstimmig beschließen, sondern auch der Aufsichtsrat muss seine Zustimmung geben. In manchen Kommanditgesellschaften, wie im Falle von Berenberg, gibt es allerdings nur einen Verwaltungsrat, und der hat weniger Kompetenzen. Anders formuliert: Es sieht danach aus, als hätten sich die persönlich haftenden Gesellschafter, also die drei damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung, die Kredite selbst genehmigt.

Die Bank will sich auf Anfrage zu diesen und allen weiteren Details nicht äußern. Aber die Formulierung im Lagebericht legt nahe, dass alle oder mindestens zwei der damaligen Berenberg-Chefs vorteilhafte Kredite erhalten haben.

Die frühere Führung ist dazu nicht zu erreichen. Bekannt ist aber, dass Hendrik Riehmer gegen die Anordnung der Bafin rechtlich vorgeht. Das betrifft auch die anderen Vorwürfe, die teilweise in den vergangenen Wochen bereits bekannt geworden waren. So soll die damalige Geschäftsführung beispielsweise die Gewinne aus Aktientermingeschäften bereits bei Abschluss des jeweiligen Geschäfts in der Bilanz verbucht haben – und nicht erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Geschäft fällig und der Gewinn realisiert wird.

Ähnlich ging man dem Lagebericht zufolge wohl auch in anderen Fällen vor, um „Ergebniswirkungen buchhalterisch zu glätten“ – also um die Bilanz besser aussehen zu lassen. Der Schlusssatz im Kapitel „Sondersachverhalte“ ist darum bezeichnend: Es gebe Hinweise darauf, dass unter der alten Geschäftsführung interne Kontrollsysteme „seitens der Bank in Einzelfällen bewusst umgangen wurden“.