Fatales Millionenspiel: Wurde Insolvenz von Makler verschleppt?
Stand: 27.07.2026, 18:30 Uhr
Kommentare

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen im Hammer Versicherungsmakler-Fall eingeleitet – und das bereits im Juni 2026.
Hamm – Nächstes Kapitel rund um das fatale Millionenspiel eines Hammer Versicherungsmaklers: Wie die Staatsanwaltschaft Dortmund am Montag auf WA-Anfrage erklärte, hat sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung eingeleitet. Dieses richtet sich (noch) nicht gegen eine oder mehrere konkrete Personen.
Auslöser für die Ermittlungen sei eine Strafanzeige gewesen, die ein großes Versicherungsunternehmen gestellt habe. Diese sei bereits am 3. Juni 2026 in Dortmund eingegangen, sagte Pressestaatsanwalt Henner Kruse dem WA. Veruntreuung, Betrug und Insolvenzverschleppung werden dem Hammer Maklerbüro von dem Versicherer in der Strafanzeige vorgeworfen.
Das millionenschwere Drama um die Hammer Firma war im Juni offenbar bereits weit fortgeschritten. Mitarbeitern wurden die Gehälter nicht mehr ausgezahlt, mindestens vereinzelt pochten Anleger, die erhebliche Summen in ein spezielles Geldanlageprodukt gesteckt hatten, auf die Rückzahlung ihrer Einlagen. Bis heute soll das nicht geschehen sein. Die Rede ist von bis zu 22 Millionen Euro, die versickert sein sollen. Lediglich die jährliche Rendite von 5,2 Prozent soll den Anlegern, von denen die ersten im Jahr 2009 in das Produkt investiert hatten, regelmäßig ausgezahlt worden sein.
Von diesen Anlegern hat offenbar noch niemand eine Strafanzeige gestellt. Sie setzen bislang anscheinend allein auf die Erkenntnisse, die die am 21. Juli 2026 als vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzte Rechtsanwältin aus Oberhausen möglicherweise gewinnen wird. Das Hammer Maklerbüro hatte am 20. Juli 2026 einen Insolvenzantrag beim Dortmunder Insolvenzgericht gestellt.
„Besser Strafanzeige stellen“
Ein Hammer Strafrechtler empfahl am Montag den Anlegern über den WA, „besser eine Strafanzeige zu stellen“. Auch wenn die Taten selbst möglicherweise bereits verjährt seien, verjähre eine Werteinziehung immerhin nicht. Von der Polizei hieß es, dass eine Strafanzeige grundsätzlich dazu führe, dass Ermittlungen in Gang gebracht würden.
Strafanzeigen haben bislang lediglich einige Versicherungsnehmer gestellt, deren Beiträge anscheinend vom Makler nicht an die Versicherung weitergereicht wurden.