Darauf haben Familien bei der Ganztagsbetreuung ab August Anspruch

Stand: 22.07.2026, 19:01 Uhr

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Nach den Sommerferien gilt das Recht auf Ganztagsbetreuung – zumindest für einen Teil der Grundschüler. Doch was heißt Ganztag überhaupt? Und müssen da alle Kinder mitmachen?

Berlin – Fünf Jahre nach dem Beschluss des Bundestags ist es so weit: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen gilt ab dem 1. August. Doch nicht alle Familien mit Kindern im Grundschulalter können davon nun profitieren. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema:

Artikel der KNA

Dieser Beitrag stammt von der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Für wen gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Eingeführt wird der Anspruch mit dem neuen Schuljahr nach den Sommerferien zunächst nur für Erstklässler. Danach wächst das Recht auf Ganztagsbetreuung mit den Schülerinnen und Schülern mit. Auch die nachfolgenden Jahrgänge profitieren davon. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Rechtsanspruch dann schließlich für alle Grundschüler der ersten bis vierten Klassen.

Zwei Schüler sitzen in einer Schulklasse mit teilweise hochgestellten Stühlen und werden bei den Hausaufgaben von einer Lehrerein beaufsichtigt.

Ab dem neuen Schuljahr gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung prinzipiell auch in den Schulferien. Die Bundesländer können aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen regeln. © Harald Oppitz/KNA

Was bedeutet Ganztagsbetreuung?

Grundsätzlich ist mit dem Rechtsanspruch ein zeitlicher Umfang von Bildung und Betreuung über acht Zeitstunden an fünf Werktagen der Woche verbunden. Die Unterrichtszeit zählt auch dazu.

Wie die Zeiten jeweils genau geregelt sind, hängt von den Bundesländern, Kommunen und den Einrichtungen ab. So kann es Betreuungszeiten vor und nach dem Unterricht geben, bis zum Nachmittag oder zum Abend.

Und was ist in den Ferien?

Prinzipiell gilt der Anspruch auf Betreuung auch in den Schulferien. Die Bundesländer können aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen regeln. Diese Schließzeit muss nicht zusammenhängend sein, sondern kann zum Beispiel auf Weihnachts- und Sommerferien verteilt werden.

Damit die Betreuung auch in den Ferien verlässlich funktioniert, dürfen auch Angebote wie Freizeiten oder Sportkurse von freien Trägern eingebunden werden. Voraussetzung ist, dass die Anbieter staatlich anerkannt sind.

Welche Formen der Ganztagsbetreuung gibt es?

Zunächst einmal können Schulen selbst als Ganztagsschulen organisiert sein. Das heißt, auch die Betreuung jenseits des Unterrichts wird in Verantwortung der Schule angeboten, teils mit Kooperationspartnern. Dabei wird unterschieden zwischen offenen und gebundenen Ganztagsschulen. Bei offenen ist die Teilnahme freiwillig, bei gebundenen an bestimmten Tagen verpflichtend.

Eine andere Form der Betreuung sind Horte. Sie können in der Schule oder räumlich etwas entfernt von den Schulen liegen. Meist gibt es aber auch dann eine enge Zusammenarbeit. Daneben existieren – vor allem in westdeutschen Ländern – noch weitere Formen wie zum Beispiel die sogenannte Übermittagsbetreuung. Sie werden häufig in einem geringeren zeitlichen Umfang angeboten.

Wie viel kostet ein Platz in der Ganztagsbetreuung?

Auch bei den Kosten kommt es auf die jeweiligen Regeln in den Bundesländern und Kommunen an. Bei gebundenen Ganztagsschulen entstehen in der Regel keine Kosten für Eltern. Für bestimmte außerschulische Angebote können aber Elternbeiträge erhoben werden.

Häufig muss auch für das Mittagessen oder die Ferienbetreuung bezahlt werden. Bei Horten gibt es nur die Pflicht, Elternbeiträge sozial zu staffeln, also etwa nach dem Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in einer Familie und dem Betreuungsumfang. Wer Sozialleistungen bezieht, muss keine Elternbeiträge zahlen.

Müssen alle Kinder mit einem Anspruch an der Ganztagsbetreuung teilnehmen?

Abgesehen von den verpflichtenden Angeboten in gebundenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme sonst freiwillig. Die Eltern entscheiden selbst, ob sie die Möglichkeiten der Betreuung für ihre Kinder nutzen möchten.