Bundesgericht verbietet Veröffentlichung eines Buchauszugs

Bundesgerichtsentscheid Anwalt zu Persönlichkeitsklagen: «Ich rate häufig davon ab»

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Das Bundesgericht verbietet einer Autorin definitiv, einen Teil ihres geplanten Buches zu veröffentlichen. Ihr Ex-Partner erkannte sich darin und klagte erfolgreich wegen Verletzung seiner Persönlichkeit. Medienjurist Manuel Bertschi erklärt, wann solche Klagen sinnvoll sind und wann nicht.

Manuel Bertschi

Medien- und Kommunikationsanwalt

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Manuel Bertschi ist spezialisiert auf Medien- und Kommunikationsrecht sowie auf Persönlichkeitsschutz.

SRF News: Im Bundesgerichtsfall hat der Kläger einen Buchtext gerichtlich verbieten lassen. Er ist eine schweizweit bekannte Persönlichkeit. Was erreicht er mit diesem Verbot?

Dieser Fall ist mir nur aus den Medien und dem Urteil des Bundesgerichts bekannt. Im Buchauszug wurde er offenbar massiv verunglimpft. Das hätte klar in seine Persönlichkeitsrechte eingegriffen. Dass geklagt wurde, scheint mir deshalb nachvollziehbar und alternativlos. Ansonsten wären die Anschuldigungen immer und überall abrufbar gewesen.

Darum geht es beim Urteil

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Eingang mit verzierten Gittertüren und Säulen.
Legende:

Das Bundesgericht in Lausanne

KEYSTONE/Laurent Gillieron

Das Bundesgericht verbietet einer Autorin definitiv, einen Teil ihres geplanten Buches zu veröffentlichen, weil sich der Ex-Partner der Autorin darin wiedererkennt. Im Buch geht es um sogenannte «toxic leaders», also um Manager mit einem destruktiven Arbeitsstil.

In einem Kapitel beschreibt die Autorin einen solchen Manager als lügnerisch, manipulativ, skrupellos oder sadistisch – das Kapitel wurde als Vorschau veröffentlicht. Der frühere Partner der Frau erkannte sich in der Beschreibung wieder und liess das Kapitel wegen Persönlichkeitsverletzung verbieten.

Dagegen wehrte sich die Autorin bis vor Bundesgericht und hat verloren. Das Gericht sagt, für eine Persönlichkeitsverletzung reiche es, wenn sich die betroffene Person selbst erkenne – ob Leserinnen und Leser die Person ebenfalls erkennen, spiele keine Rolle. Deshalb darf das entsprechende Kapitel weiterhin nicht veröffentlicht werden.

Wann macht eine Persönlichkeitsschutzklage Sinn?

Wenn etwa massive Eingriffe in die Privatsphäre von Personen stattfinden oder Falschbehauptungen über Unternehmen verbreitet werden, können Klagen sinnvoll sein. Konkrete Fälle sind etwa jene von Carl Hirschmann oder Jolanda Spiess-Hegglin. Das sind wegweisende Fälle, in denen auch Pionierarbeit geleistet wurde. Medienrechtsfälle treten hierzulande selten auf, es gibt deshalb nur wenige Leiturteile, an denen sich andere orientieren können.

Die Fälle Hirschmann und Spiess-Hegglin

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Der Zürcher Unternehmer Carl Hirschmann hat sich vor Jahren mit einer Persönlichkeitsklage teilweise erfolgreich gegen Medien zur Wehr gesetzt. Das Bundesgericht urteilte, dass diese Medien an einer persönlichkeitsverletzenden Medienkampagne rund um Hirschmanns Verhaftung mitgewirkt hätten. 2014 hat das Bundesgericht die Verurteilung von Carl Hirschmann wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Nötigung bestätigt.

Auch Jolanda Spiess-Hegglin, frühere Kantonsrätin der Grünen in Zug, ging gerichtlich erfolgreich wegen persönlichkeitsverletzender Artikel gegen Medien vor. Die juristischen Verfahren gehen auf die ungeklärten Ereignisse nach der Zuger Landammannfeier im Jahr 2014 zurück.

Im Gegensatz zu Deutschland. Dort haben Prominente wie der Rammstein-Sänger Till Lindemann oder der Schweizer Meteorologe Jörg Kachelmann teilweise gegen Medien obsiegt. Auch der deutsche Moderator Günther Jauch wehrt sich konsequent gegen mediale Eingriffe in die Privatsphäre. Solche Interventionen sind notwendig, um abzustecken, wie weit die Öffentlichkeit über gewisse Belange informiert werden darf.

Und die Klage von Bundesrätin Karin Keller-Sutter? In einem KI-Video wurde sie beleidigt. Ihre Strafanzeige gegen Unbekannt dürfte jedoch ins Leere laufen.

Es ist konsequent, für sich eine Linie zu definieren. Wenn diese überschritten wird, setzt man sich zur Wehr. Auch Bundesrätin Keller-Sutter leistet möglicherweise Pionierarbeit. Denn bei Internetdelikten ergeben sich häufig Schwierigkeiten in Bezug auf die Durchsetzbarkeit des geltenden Rechts. Es ist wichtig, dass daraus Schlüsse gezogen werden können, um die Lücken im System schliessen zu können.

Die meisten Fälle werden aussergerichtlich gelöst.

Es ist Ihr Job, Klagen zum Persönlichkeitsschutz zu bearbeiten. Gibt es auch Anfragen, wo Sie abraten, vor Gericht zu ziehen?

Klagen sind die Ausnahme. Ich rate auch häufig davon ab, weil nicht jede Verstimmung vor Gericht gehört. Die meisten Fälle werden aussergerichtlich gelöst. Sie gelangen deshalb selten in die Öffentlichkeit. Etwa bei Gegendarstellungen lohnt es sich meines Erachtens häufig nicht, den Rechtsweg zu beschreiten. Anders ist es etwa bei Löschungen oder Berichtigungen. Das kann auch Jahre nach der Publikation eines Artikels Wirkung zeigen. So oder so: Kosten, Nutzen und Zeitdauer sollten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.

Was sind die Risiken bei medienrechtlichen Klagen?

Vor allem das Prozessrisiko, weil bei solchen Fällen häufig ein grosser Ermessensspielraum der Gerichte besteht. Auch halten die Kosten viele davon ab, sich prozessual zu wehren. Häufig fürchten sich Betroffene auch vor einer Öffentlichkeit, die die Anschuldigungen immer wieder aufgreift nach einer Klage. Es ist legitim, für seine Persönlichkeitsrechte einzustehen. Die entscheidende Frage ist, mit welchen Mitteln Betroffene ans Ziel gelangen.

Das Gespräch führte Ruth Wittwer.

SRF 4 News, 23.7.2026, 12 Uhr ;  srf/witr;baus;liea