Bewohnerparkausweis für 220 Euro gekauft – trotzdem erhält Kasseler Strafzettel

Stand: 26.07.2026, 06:00 Uhr

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Kurzzeitparken Bettenhäuser Straße Problem für Hans-Dieter Fischer

Hier reicht die Parkscheibe: Die Kurzparkzone in der Bettenhäuser Straße ist nicht gebührenpflichtig, auch wenn der Parkautomat verwirren mag. Der Bewohnerparkausweis gilt hier nicht. © Heihoff, Mareike

Ein Kasseler zahlt 220 Euro für einen Bewohnerparkausweis und parkt sein Wohnmobil vor der Haustür. Wenige Tage später flattern ihm zwei Strafzettel über je 20 Euro ins Haus.

Kassel – Zunächst dachte Hans-Dieter Fischer, dass die Bewohnerparkausweise eine Lösung für sein Problem sind: Der Mann, der erst im Februar nach Kassel in die Unterneustadt gezogen ist, parkt sein Wohnmobil vor seiner Tür. Durch die Höhe seines Fahrzeugs kommen die Parkhäuser im Stadtteil nicht infrage. Da vor seiner Tür schon vor der Einführung der neuen Parkzone Kurzparkplätze waren, hat er – ähnlich wie der Vormieter – alle zwei Stunden die Parkuhr weitergestellt. „Dann dachte ich mir, ich hole den Ausweis und habe das Problem nicht mehr“, so der pensionierte Lehrer, der sich den Parkausweis für die kommenden zwei Jahre gekauft hat.

Doch es dauert nicht lange, bis er zahlen muss: Am 1. Juli – dem Tag, an dem die Parkgebührenzone in der Unterneustadt startet – erhält er seinen ersten Strafzettel, ein paar Tage später den zweiten. 20 Euro soll es jeweils kosten. Hans-Dieter Fischer ist irritiert, schließlich hat er 220 Euro für den Bewohnerparkausweis ausgegeben.

Anwohner hat 220 Euro für Parkausweis ausgegeben

Ganz genau habe er den letzten Absatz des Briefes von der Straßenverkehrsbehörde nicht gelesen, gibt er zu. Erst als er den Strafzettel erhält, liest er Folgendes: „Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Parkplätze, für die Kurzzeitparken für 3 Stunden oder weniger ausgewiesen ist.“ Das antwortet die Stadt auch auf HNA-Anfrage: „Die Bewohnerparkausweise berechtigen für das gebührenfreie Parken auf Langzeitparkplätzen.“ Kurzparkplätze seien an Stellen angeordnet, wo der Parkraum möglichst kurz genutzt werden soll, daher gelten die Bewohnerparkausweise hier nicht. Damit sollen Geschäfte, wie es auch bei Hans-Dieter Fischer einige wenige gibt, unterstützt werden.

Für Hans-Dieter Fischer sticht im Schreiben der Stadt ein anderer Satz heraus: Der Bewohnerparkausweis gelte für „gebührenpflichtig“ gekennzeichnete Parkplätze, damit auch für den vor seiner Haustür, denkt er. Auch durch den neu aufgestellten Parkautomaten war für Hans-Dieter Fischer deutlich, dass die Parkplätze nun gebührenpflichtig sind.

Kurzzeitparken in Straße des Anwohners kostet kein Geld

Doch beim Betrachten der Schilder stellt sich die Frage: Ist der Parkplatz überhaupt gebührenpflichtig? Das Schild in der Bettenhäuser Straße weist darauf hin, dass geparkte Autos für zwei Stunden mit einer Parkscheibe parken können. In der Straße stehen viele Autos mit Parkscheibe.

Muss für Kurzzeitparkplätze nun gezahlt oder nur eine Parkscheibe in das Auto gelegt werden? Die Stadt Kassel sagt: „Neben dem gebührenpflichtigen Kurzparken gibt es auch gebührenfreie Regelungen mit Parkscheibe.“ Beim gebührenpflichtigen Kurzzeitparken stehe auf dem Verkehrszeichen „mit Parkschein“ oder „gebührenpflichtig“. Die Parkscheibe müsse ausgelegt werden, wenn „mit dem Zusatzzeichen 1040-32 ‚mit Parkscheibe‘ das Verkehrszeichen ‚Parken‘ ergänzt ist“. Das entspricht dem Schild in der Bettenhäuser Straße (siehe Foto). Dann dürfe kostenfrei bis zu den angegebenen zwei oder drei Stunden geparkt werden.

Das Straßenverkehrsamt weist außerdem darauf hin: „Das Nachstellen der Parkscheibe, um die erlaubte Höchstparkdauer zu verlängern, ist verboten und gilt als Ordnungswidrigkeit.“ Dies könne bei mehrmaligen Kontrollen festgestellt werden.

Parkscheinautomat ist für kreuzende Straße aufgestellt

Und was hat es mit dem Parkscheinautomaten auf sich? Nach Angaben der Stadt ist dieser für die Parkplätze in der kreuzenden Sternstraße aufgestellt, weil dort Parkgebührenpflicht herrsche. Dort zu parken ist für Hans-Dieter Fischer nicht wirklich eine Alternative: „Da ist immer besetzt, da muss man echt Glück haben“, sagt er. Mit seinem sechs Meter langen Fahrzeug sei es außerdem schwer, in enge Parklücken zu parken.

Für den pensionierten Lehrer scheint es also keine Lösung zu geben, sein Bewohnerparkausweis gilt beim Kurzparkplatz nicht. Der Kontakt mit dem Ordnungsamt habe ihm zwar teilweise Verständnis eingebracht, doch die Strafzettel muss er trotzdem zahlen.