Anklage wegen Vergewaltigung gegen Schweizer Politiker – während das Opfer gegen die eigene Abschiebung kämpft
Kanton Aargau
Anklage wegen Vergewaltigung gegen Schweizer Politiker – während das Opfer gegen die eigene Abschiebung kämpft
Ein ehemaliger SVP-Politiker soll zwei Frauen und eine Minderjährige mehr als 180 Mal betäubt, vergewaltigt und die Taten gefilmt haben. Das Migrationsamt veranlasste die Wegweisung von Mutter und Tochter
Noura Maan
Es ist ein Martyrium, das laut Anklageschrift insgesamt drei Betroffene über Jahre hinweg erleiden mussten: Zwischen Dezember 2008 und August 2021 soll Patrick Frei, ehemaliger SVP-Politiker aus dem Kanton Aargau, seine damalige Frau 140 Mal betäubt und sexuell missbraucht sowie die Taten gefilmt haben. Das berichtet der SRF.
Etwa ein Jahr nach der Trennung von seiner Ehefrau, im Sommer 2022, zog die Polin Iwona L. mit ihrer Tochter bei ihm ein. Innerhalb eines Jahres soll es dort vor allem gegenüber der damals 14-Jährigen zu insgesamt 44 Übergriffen gekommen sein – bis Iwona L. ihn erwischt und die Polizei ruft. Er wird im Herbst 2023 festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Auch die Tochter von Iwona L. soll betäubt worden sein, auch diese Taten soll er gefilmt haben: Die Staatsanwaltschaft habe laut Tagesanzeiger Videos und Bilder von dutzenden, oft schweren Übergriffen gesichert.
Frei bestreitet seinen Verteidigern zufolge "wesentliche Teile der gegen ihn erhobenen Vorwürfe", für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Versuchter Mord
Der heute 57-Jährige ist neben Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Schändung und sexueller Handlungen mit Kindern auch wegen versuchten Mordes angeklagt: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm laut SRF vor, die Opfer mit den eingesetzten Sedierungsmitteln in akute Lebensgefahr gebracht zu haben. Einem rechtsmedizinischen Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft zufolge, aus dem der Tagesanzeiger zitierte, habe die damals 14-Jährige bei einem Übergriff kurz vor dem Erstickungstod gestanden.
Bis zu seiner Verhaftung 2023 saß Frei für die Schweizerische Volkspartei (SVP) als Abgeordneter im Kantonsparlament. Der Rechts-außen-Politiker machte "ausländische Beschuldigte" für einen Anstieg der Gewalt verantwortlich und unterzeichnete kurz vor seiner Festnahme noch einen Vorstoß für ein härteres Vorgehen gegen pädokriminelle Straftäter.
Mit der Verhaftung endet das Trauma für die Betroffenen jedoch nicht: Die Ex-Frau leidet laut Anklage wegen der Übergriffe bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung und kann ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Angeblich erschlichene Aufenthaltsbewilligung
Iwona L. beantragte nach der Verhaftung Freis Sozialhilfe, weil sie vor dem Nichts stand: Er hatte sie mit Arbeitsvertrag als Haushälterin angestellt. So hatte sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Er kam allerdings laut Tagesanzeiger nur für den Unterhalt von Mutter und Tochter auf, zahlte laut Iwona L. aber keinen Lohn, so wie dies im Arbeitsvertrag vorgesehen gewesen wäre.
Die Gemeinde Untersiggenthal meldete den Fall dem Migrationsamt, das die Wegweisung von Mutter und Tochter veranlasste. Sie werfen Iwona L. vor, dass ihre Anstellung als Haushaltshilfe ein "Scheinarbeitsverhältnis" gewesen sei. Wegen dieses "Verhaltens" beabsichtige das Migrationsamt, ihre Bewilligung zu widerrufen "und Sie zusammen mit Ihrer Tochter aus der Schweiz wegzuweisen". Zudem wird gegen Iwona L. wegen der angeblich erschlichenen Aufenthaltsbewilligung strafrechtlich ermittelt.
Im September 2024 bekommt Iwona L. die Verfügung des Migrationsamts, wie der Tagesanzeiger schreibt. Ihr wird mitgeteilt, dass sie und ihre Tochter 60 Tage Zeit haben, um auszureisen, sobald die Verfügung rechtskräftig ist. "Nach Ablauf der Ausreisefrist kann die Wegweisung zwangsweise vollzogen werden", schreibt die Behörde. Das Migrationsamt hält zwar fest, Mutter und Tochter "sollen Opfer sexueller Übergriffe geworden sein", solche Vorwürfe könnten allerdings einen "schwerwiegenden persönlichen Härtefall nicht begründen". Aus Sicht der Behörde ist "das öffentliche Interesse an der Wegweisung der Betroffenen sehr groß".
"Doppelt traumatisiert"
Iwona L. hat Beschwerde gegen den Wegweisungsentscheid beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Derzeit ist offen, wann endgültig über die Wegweisung entschieden wird. Der Aargauer Regierungsrat Dieter Egli (SP) hat sich inzwischen bei den beiden entschuldigt, sich aber hinter das Migrationsamt gestellt, das ihm zufolge "rechtlich korrekt" gehandelt habe. Das Resultat sei für die beiden Opfer jedoch "fatal" gewesen: Egli kündigt an, Abläufe, Meldepflichten, die Zusammenarbeit der Behörden und die Informationsmöglichkeiten überprüfen zu lassen.
"Wir wurden doppelt zum Opfer gemacht, doppelt traumatisiert", ist das Resümee von Iwona L. "Nicht nur von Patrick, sondern auch von den Behörden." (Noura Maan, 27.7.2026)
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